Entwurf 22. KEF-Bericht: Vergütungsniveau zu hoch

22.11.2019/VRFF/Köln: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF) plädiert für eine Kürzung der Gehälter beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Laut einem von der KEF eingeholten Gutachten seien die Vergütungsniveaus der neun
ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios überproportional gut, berichtet der Fachdienst “Medienkorrespondenz” (MK).
  
Zwischen den elf Anstalten lägen, so die Informationen, im internen Vergleich fünf Sender oberhalb des Durchschnitts der Vergütungsniveaus. Ein “deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau” attestieren die Gutachter dem WDR, während beim
Bayerischen Rundfunk, Hessischen Rundfunk und dem ZDF die Bezüge ebenfalls spürbar über dem Durchschnitt lägen.
  
Darüber hinaus erfolgte auch ein Vergleich der Gehaltsniveaus der Anstalten mit drei externen Bereichen, nämlich der öffentlichen Verwaltung, den kommerziellen Medien und der allgemeinen Wirtschaft. Insbesondere fallen die Gehaltsstrukturen höher aus als in den öffentlichen Verwaltungen. Für den Personalaufwand der Anstalten steht nun für die kommende Vierjahresperiode eine Kürzung um insgesamt 60,3 Millionen
Euro im Raum, berichtet die “Medienkorrespondenz”. “Die
Kommission geht davon aus, dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren”, heißt es demnach im Entwurf für den 22. KEF-Bericht.
  
Die Anstalten seien über das Ergebnis informiert, erklärten jedoch wohl, dass ihre Vergütungsstrukturen angemessen seien, um konkurrenzfähig mit Wirtschaftsunternehmen zu bleiben. Zudem hätten sie dahingehend Kritik an dem Gutachten geübt, weil der höhere
Altersdurchschnitt ihrer Belegschaft und dessen Auswirkungen auf die Gehälter nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Offiziell nehmen die Anstalten und auch die Länder zum Bericht noch im Dezember Stellung – Änderungen sind deshalb auch noch möglich.

Der KEF-Bericht, welcher unter anderem auch die Empfehlung über die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2021 enthält, wird im Februar 2020 veröffentlicht. Bis dahin dürfte es noch diversen Diskussionsbedarf geben, zumal in einigen Rundfunkanstalten aktuell auch Gehaltstarifverhandlungen laufen.