EuGH bestätigt Rundfunkbeitrag

13.12.2018/VRFF/ABR/Köln: Der Rundfunkbeitrag ist rechtens. So urteilt nun, nachdem im Juli in Karlsruhe schon die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festgestellt wurde, auch der Europäische Gerichtshof.

Vorausgegangen war dem Ganzen ein Fall am Landgericht Tübingen, in dem geklärt werden sollte, ob gegen einen Beitragsverweigerer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden dürfen. Der Richter stellte jedoch das gesamte System in Frage und bemühte mit der Klärung den EuGH, der zu prüfen hatte, ob es sich beim Rundfunkbeitrag, der in dieser Form seit 01.01.2013 erhoben wird, um eine unzulässige Beihilfe an den Staat handele. Dies machte man daran fest, dass der Beitrag ja auf einer gesetzlichen Grundlage erhoben werde.

Der EuGH urteilte, dass es Teil der öffentlichen Aufgabe sei, dass die Sender in den Fällen, in denen Zahlungen dauerhaft ausbleiben, Vollstreckungsbehörden beauftragen.

Im Übrigen habe die EU-Kommission die damalige Rundfunkgebühr schon 2007 abgesegnet und durch den Rundfunkbeitrag hätten sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Ob Gebühr oder Beitrag, Ziel sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nun angepasst an die technische Entwicklung von Empfangsgeräten.

Wir als VRFF Die Mediengewerkschaft begrüßen dieses nun schon zweite jeweils höchstrichterliche Urteil zum Rundfunkbeitrag in diesem Jahr. Es unterstreicht erneut, dass unsere Aufgabe, nämlich unabhängige Berichterstattung mit hoher Qualität für alle Bürger auf allen Plattformen möglich und zugänglich zu machen, nicht nur moralisch sondern auch rechtlich legitimiert ist. In Zeiten, in denen an vielen Stellen die Individualbedürfnisse über die der Allgemeinheit gestellt werden, ist die Rechtssicherheit der Finanzierungsgrundlage wichtiger denn je.