FAQ – häufig gestellte Fragen zum 2. Kreis

18.02.2011/vrff/STU/Mainz: Die heiße Phase läuft: Die Vertragsentwürfe für Mit- arbeiter des 2. Kreises werden derzeit verschickt bzw. wurden in den letzten Wochen verschickt. Daher erreichen uns täglich viele Nachfragen zu den Honorar- verträgen und den darin enthaltenen Vertragsdetails.
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem 2. Kreis soll im Folgenden versuchen, einige Unklarheiten zu beseitigen:

Wer ist im zweiten Kreis?

Dem 2. Kreis gehören die freien Mitarbeiter an, die im Definitionszeitraum 2005 bis 2008 jährlich mindestens 110 Beschäftigungstage hatten oder die in den Jahren vor 2007 und 2008 mindestens 220 Tage für das ZDF eingesetzt waren.

Gibt es für freie Mitarbeiter, die die “strengen” Kriterien für die Aufnahme in den 2. Kreis gerade so verpasst haben, eine Möglichkeit, dennoch berücksichtigt zu werden?

In besonderen Fällen, wie Krankheiten oder Elternzeit im Bezugszeitraum, kann auf Antrag eine nachträgliche Aufnahme in den 2. Kreis erfolgen. Hierzu muss ein entsprechender Antrag an die HA Personal gestellt werden. Wenden Sie sich im Zweifel wegen eines Beratungstermins an die Geschäftsstelle der VRFF.

Was ist mit freien Mitarbeitern, die erst in den Jahren 2006 bis 2009 oder 2007 bis 2010 entsprechende Beschäftigungstage vorweisen können?

Für die Jahre bis einschließlich 2009 wurde von der Hausseite eine systemat- ische Überprüfung der Beschäftigungstage vorgenommen. Die betroffenen Mit- arbeiter wurden angeschrieben und es wurde ihnen eine Aufnahme in den 2. Kreis angeboten.
Sollten Sie das Gefühl haben, bei dieser Prüfung zu Unrecht nicht berücksichtigt worden zu sein, wenden Sie sich an die HA Personal. Für die Jahre 2007 bis 2010 ist eine nachträgliche Aufnahme in den 2. Kreis bislang nicht vorgesehen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die Geschäftsstelle der VRFF.

Ich habe ein Schreiben der HA Personal bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich dem 2. Kreis angehöre. Bis heute habe ich aber noch keinen Vertrag bekommen.

Die Sachbearbeiter in der Personalabteilung arbeiten derzeit mit Hochdruck an den Vertragsentwürfen. Auf unsere Anfrage Anfang Februar gab die HA Personal an, es seien knapp 70% der Vertragsentwürfe fertig gestellt und verschickt word- en. Nur ganz wenige freie Mitarbeiter hätten bislang eine Aufnahme in den 2. Kreis abgelehnt, der Großteil der Rückmeldungen sei positiv. In einigen Fällen wollten die Mitarbeiter noch abwarten, bis die Umsetzung der Dispositionsge- gebenheiten – derzeit noch Thema zwischen Personalrat und HA Personal – be- schlossene Sache sei.
Zudem müssten teilweise mit den einzelnen Geschäftsfeldern die Berechnungen der Pauschalen noch individuell festgelegt werden. Dieser Umstand trüge dazu bei, dass noch nicht alle Vertragsentwürfe vorlägen.

Was geschieht mit den Beschäftigungstagen im Jahr 2011, die bereits abgerechnet wurden, wenn ich meinen Honorarvertrag erst später erhalte?

Das bereits gezahlte Honorar und die bereits abgerechneten Beschäftigungstage werden wie in den Tarifverhandlungen zum 2. Kreis vereinbart mit den im Vertrag festgelegten Summen bzw. dem Tageskontingent verrechnet.

Ich habe einen Vertragsentwurf bekommen und bin der Meinung, dass die Einordnung in das Honorarband nicht der Wertigkeit meiner Tätigkeit entspricht.

Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der VRFF. Hier kann ein Beratungs- termin vereinbart werden. In begründeten Fällen kann über die Personalräte der VRFF eine erneute Überprüfung der Einstufung in ein Honorarband (“Einbänd- erung”) initiiert werden.

Ich gehöre nicht dem 2. Kreis der freien Mitarbeiter an und sorge mich nun um die Absicherung meiner Beschäftigung.

Auch wenn Sie nicht dem 2. Kreis angehören, gilt weiterhin der Bestandsschutz- tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim ZDF. Ab dem 50. Lebensjahr gelten zudem besondere Bedingungen hinsichtlich der Kürzung von Beschäft- igungstagen.
Einen individuellen Beratungstermin können Sie über unsere Geschäftsstelle erhalten.

Was geschieht im Krankheitsfalle?

Erkrankt der Mitarbeiter in einem disponierten Zeitraum, wird der Beschäftigungs- tag, wie bislang auch, als Krankheitstag verrechnet. Für über den disponierten Zeitraum hinausgehende krankheitsbedingte Fehlzeiten ist derzeit eine Neu- regelung in Arbeit und wird im Dialog mit den Personalräten abgestimmt. Sobald diese Regelung verabschiedet ist, wird der Personalrat darüber informieren.