Gesundheitsschutz auch für freie Filmschaffende – Politik und Produktionsfirmen in der Verantwortung!

16.03.2020/VRFF-FP/RKW/München: Die Betriebsgruppe Freie Produktionswirtschaft der VRFF moniert unzumutbare Risiken am Set und fordert sofortige bundesweite Drehstopps zur Risikobegrenzung.

Die Mediengewerkschaft VRFF sieht die in Zeiten von COVID-19 erforderlichen Schutzmaßnahmen an den Sets in Deutschland für nicht realisierbar an. Zum Schutz der Film- und Fernsehschaffenden seien daher sämtliche Dreharbeiten sofort zu beenden.

Da in Teilen Deutschlands mit Ausnahme absolut erforderlicher Berichterstattungen wie z.B. für Nachrichten bis auf weiteres keinerlei Drehgenehmigungen von öffentlichen Stellen mehr ausgestellt werden und etwa der Freistaat Bayern den Katastrophenfall ausgerufen hat, hält die Mediengewerkschaft VRFF ein „Weiter so!“ für absolut unverantwortlich. Bundesweit ist – im Sinne des Gesundheitsschutzes – von den jeweils regional zuständigen Behörden sofort ein Drehstopp zu verfügen.

„Dass Arbeitgeber der freien Film- und Fernsehwirtschaft, die nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes zwingend auch Gefährdungsbeurteilungen für die Beschäftigung am Set vorzunehmen haben, unter den gegebenen Umständen Dreharbeiten durchführen, ist mir völlig schleierhaft“, erklärt der Vorsitzende der BG Freie Produktionswirtschaft der VRFF, Roland Kuhne.

Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat bereits darauf hingewiesen, dass bisher erteilte Drehgenehmigungen ihre Gültigkeit verlieren, (genehmigungspflichtige) Dreharbeiten jeder Art zunächst bis zum 10. April 2020 zu unterlassen sind und die Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot eine strafbare Handlung darstelle. Studioproduktionen sind von diesem Verbot u.E. nicht betroffen, da solche vom Gesundheitsamt zu beaufsichtigen sind.