Pressefreiheit?!

21.08.2018/VRFF/ABR/Mainz: Deutschland kann sich rühmen, über eine grundgesetzlich verankerte Pressefreiheit zu verfügen. Diese Tatsache und insbesondere auch der Umstand, dass wir hier zudem auch noch einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, ist ein hohes Gut, was viele Bürger*innen auch nach wie vor zu schätzen wissen und manche besser mehr zu schätzen wüssten.

Vergangene Woche müssten wir mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen, dass die Pressefreiheit Grenzen zu haben scheint: nämlich dann, wenn der Versuch gestartet wird, ganz im Sinne des Grundgesetzes, unabhängige Berichterstattung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu betreiben, indem man über eine Demonstration berichtet, die nach ebendiesem Grundgesetz stattfinden darf, auch wenn so manchem der Inhalt und Zweck der Demonstration vielleicht nicht einleuchtet.

Dass Menschen, die es mit der Pressefreiheit und vielleicht auch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk “nicht so haben”, eine unabhängige Berichterstattung verhindern möchten, ist dabei mittlerweile fast erwartbar und leider nichts Besonderes mehr. Dass jedoch auch die Exekutive in Person von anwesenden Polizisten dafür sorgt, dass für einen Zeitraum von ca. 45 Minuten die Berichterstattung durch eine augenscheinlich unnötig lange Feststellung der Personendaten behindert wird, kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Die VRFF fordert eine schonungslose Aufklärung! Die Pressefreiheit ist zu schützen und nicht einzuschränken, das gilt auch für die Polizei! So wie sie Demonstranten schützt, die ihrem Demonstrationsrecht nachkommen, so hat sie auch Journalisten zu schützen, damit sie ungehindert berichten können. In Dresden war das offensichtlich nicht der Fall – bald auch woanders?! Es bleibt zu hoffen, dass es ein einmaliger Vorfall bleibt…