Rechtsschutz in der VRFF

18.02.2011/vrff/PLI/Mainz:

Was ist ein Rechtsschutzbeauftragter?

Die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten in der VRFF ist eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit, welche im Rahmen der gewerkschaftlichen Tätigkeit dazu beitragen soll, dass die Mitglieder der VRFF einen Ansprechpartner haben, der sich beratend, informierend, moderierend und organisierend um die Fragen der rechtlichen Belange im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit kümmert.

Grundlagen

Die Mitgliedschaft in unserer VRFF beinhaltet u. a. auch eine Rechtsschutzversicherung, denn gemäß unserer Satzung Rechtsschutz (auch: Rechtsschutzverordnung für den dbb) besteht für unsere Mitglieder Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, welche berufliche oder gewerkschaftliche Tätigkeiten in der BRD betreffen oder daraus resultieren. Damit ist gemeint, dass Rechtsschutz für Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz auch für Disziplinar- und Strafverfahren und in Ordnungswidrigkeitverfahren sowie bei Unfällen auf dem Weg unmittelbar von der oder zu der Arbeitsstätte besteht. Davon sind aber Fälle, welche auf vorsätzlich begangenen Delikten und privatrechtlichen Tatbeständen beruhen (z. B.: Streitigkeiten mit dem Nachbar, Ehescheidungen, Banküberfälle u. ä.), ausgeschlossen. Es muss also immer ein Bezug zu der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit herzustellen sein, wobei der Verfahrensrechtsschutz nur dann gewährt wird, wenn die vorgesehene Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht, wenn sie nicht den gewerkschaftlichen Bestrebungen zu- widerläuft und wenn der Rechtschutzfall während der Mitgliedschaft (dazu zählt auch das fristgemäße Abführen der Beiträge!) entstand.
Wichtig zu wissen:
Wird bereits für einen Vorgang Rechtschutz durch Dritte gewährt, entfällt eine Rechtsschutzgewährung durch die VRFF.
Wenn Rechtsschutz oder Rechtsberatung gewährt wird, ist dies für die Mitglieder kostenfrei.

Ablauf und Verfahrensweise

Erster Ansprechpartner in solchen Fällen ist für unsere Mitglieder der Rechts- schutzbeauftragte der VRFF. Der Kontakt kann telefonisch, persönlich oder über unsere Geschäftsstelle hergestellt werden.
Alle weitere Kommunikation erfolgt absolut vertraulich und ist im Weiteren nur für das Mitglied, den Rechtsschutzbeauftragten und die Juristen unserer Dienstleistungszentren (das sind Rechtsanwälte, welche regional organisiert der Gewerkschaft zur Seite stehen) zugänglich.

Im ersten Gespräch hat der Rechtsschutzbeauftragte dann zuerst alle relevanten Informationen zu sammeln, zu ordnen und grundsätzlich zu bewerten.
Hier muss der Rechtsschutzbeauftragte meistens schon seine Fähigkeiten als Moderator i. e. S. beweisen, denn es kommt hin und wieder vor dass die zu besprechende Angelegenheit sehr adrenalingeladen vorgetragen wird und auf einem Rechtsverständnis beruht, welches auf einer situativ bedingten, zwischenmenschlichen Disharmonie basiert. Soll heißen: Persönlicher Stress mit Kollegen oder Verstimmung über organisatorische Strukturen innerhalb des ZDF, welche dann das Gefühl einer menschenfeindlichen Arbeitsumgebung generieren oder den vermeintlichen Tatbestand des Mobbings aufblühen lassen. In solchen Fällen muss dann darauf hingewiesen werden, dass hier zunächst kein Fall im Sinne einer Rechtsverletzung oder gar einer Straftat vorliegt. Vielmehr besteht die Aufgabe dann darin, Wege aufzuweisen, diese Umstände im Sinne der Kollegialität unter Einbezug aller Betroffener bereichsintern oder ggf. übergreifend zu besprechen und zu lösen.

Ist aber der einzelne Fall als rechtsschutzwürdig einzustufen, stellt der Rechts- schutzbeauftragte, zum Teil auch nach Rücksprache mit den Fachanwälten, ein- en Antrag auf Rechtsschutz bei dem jeweiligen zuständigen Dienstleistungszentrum. Im Zuge dieses Vorganges wird über die Geschäftstelle der VRFF auch die Anspruchsfähigkeit des Mitgliedes geprüft, also ob Mitgliedschaft gem. Satzung besteht (z. B. ob alle Fristen eingehalten wurden, siehe dazu auch: Pflichten des Mitgliedes in unserer Satzung). Dieser Vorgang ist übrigens auch bei privaten Rechtsschutzversicherungen ähnlich und obligatorisch. Dieser Antrag mit allen Angaben und verfügbaren Unterlagen kommt dann dem Dienstleistungszentrum zu. Dort befasst sich ein Jurist mit entsprechender Erfahrung mit der weiteren Abwicklung des Falles und stellt zu dem Mitglied auch einen persönlichen Kontakt her. Das anstehende Procedere unterscheidet sich dann fortan nicht mehr von einer üblichen Rechtsverfolgung.

Die letzten Jahre

Zu den Fällen, welche eine echte Rechtsschutzberatung oder auch eine Rechtsschutzgewährung nach sich zogen, zählen in der jüngsten Vergangenheit besonders solche, welche sich um die Thematik der freien Mitarbeit und den damit verbundenen Statusfeststellungen drehen.
Hier ist eine zunehmende Unsicherheit bezüglich der Anerkennung von selbst- ständiger Arbeit (“Status”) festzustellen. Diese Fragestellung bezog sich auch auf dahingehende Auseinandersetzungen mit dem Träger der Rentenversicherung, da hier je nach Lagerung des einzelnen Falles dann Beiträge für mehrere Jahre nachgefordert wurden. Davon sind dann auch die Auftraggeber betroffen, denn werden solche Beschäftigungszeiten im Nachvollzug als nichtselbstständige Beschäftigung eingestuft, müssten diese dann ihre Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben ebenfalls nachentrichten.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Mitarbeit in “Kreisen” standen auch vermehrt Fragen bezüglich der Vertragskonstrukte und den Beschäftigungsmodellen von freien Mitarbeitern, und damit einhergehend auch Bestrebungen zu Festanstellungen im Fokus der juristischen Betrachtungen.
Diverenzen zwischen festangestellten Mitarbeitern und dem ZDF, welche über den Rechtsschutz der VRFF behandelt wurden, waren im gleichen Zeitraum da- gegen in der Minderzahl.