Auftakt neue Verhandlungsrunden Vergütung

Öffentlich-Rechtliche: Es geht ums Geld

In der letzten Tarifrunde Vergütung bei ARD, ZDF und anderen öffentlich-rechtlichen Medienanstalten lag der Abschluss weit unter der Inflation im Land. Schlecht für die Mehrheit der Beschäftigten. Jetzt beginnt die neuen Verhandlungen in den Medienunternehmen – mit am Tisch ist auch die VRFF.

Die Streiks aus 2022 und 2023 sind noch präsent: Beschäftigte verschiedener Rundfunkanstalten legten die Arbeit nieder, denn ein Angebot von weit unter 2 Prozent pro Jahr bei einer Inflation von in der Spitze bis 10 Prozent bedeutete einen heftigen Lohnverlust.

Umso gespannter sind die Tarifverhandler*innen der VRFF auf die neue Tarifrunde. Los geht der Reigen am 23. Januar beim NDR, und auch bei SWR und WDR finden in den nächsten Tagen die ersten Gespräche statt. Die Politik scheint aber eine angebrachte Vergütung verhindern zu wollen: Auf keinen Fall solle der Rundfunkbeitrag steigen, heißt es aus mehreren Bundesländern. Der von der Politik eingesetzte Zukunftsrat bezüglich der Entwicklung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht das anders: Vor wenigen Tagen konstatierte er, dass die Gehälter der Medienschaffenden in den vergangenen Jahren im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich gesunken sind. Die Löhne der öffentlich-rechtlich Beschäftigten sind schon seit Jahren nicht mehr signifikant gestiegen; die Lebenshaltungskosten aber massiv. Und jetzt greifen, wie bei allen in Deutschland, noch die Rückerhöhung der Mehrwertsteuer, die Erhöhung der CO2-Abgabe, das Ausbleiben des Klimageldes etc. in den Geldbeutel.

Die Öffentlich-Rechtlichen sind insgesamt knapp bei Kasse: Allein schon aufgrund der Inflation haben die Rundfunkanstalten hohe Mehrausgaben für ihre bestehenden Aufgaben. Beispiel ZDF: Intendant Norbert Himmler stellte zum Jahresende gegenüber der Deutschen Presse-Agentur fest, dass jüngst die inflationsbedingten Kostensteigerungen zwischen 10 und 15 Prozent lägen. Das wird sich wohl auch auf die Beschäftigung freivertraglich Beschäftigter auswirken, weil deshalb weniger Programm in Auftrag gegeben werden wird. Trotzdem lag der erste Vorschlag der KEF für den künftigen Beitrag im Herbst 2023 bei, so die Sender, „moderaten“ circa 50 Cent. Bliebe es dabei, wäre das ein reales Minus für die Medienhäuser.

Aufgrund dieser Gemengenlage sieht Christian Gesch, Vorsitzender der Bundestarifkommission (BTK) der VRFF, voraus, dass die Vergütungsverhandlungen in dieser Runde noch schwieriger werden als in der vorherigen. Auch weil im Öffentlichen Dienst die Funkhäuser die Abschlüsse von TV-ÖD und TV-L sonst gern als „Orientierungsmarke“ nehmen. So war das auch in der jüngsten Verhandlungsrunde 2022/2023, obwohl die Verträge im ÖD noch vor dem Inflationsbeginn, also niedrig, abgeschlossen worden waren. „Wir gehen deshalb davon aus“, so Christian Gesch, „dass der TV-L auch jetzt Grundlage für unsere Tarifverhandlungen sein wird.“ Denn der im Dezember 2023 frisch unterschriebene Tarifvertrag der Länder (TV-L) bedeutet ein deutliches Plus vor allem für die niedrigen Berufsgruppen: mit einem monatlichen Sockelbetrag von 200 Euro und einer Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent bzw. mindestens 340 Euro.

Auch bei ARD, ZDF und Deutschlandradio arbeiten Menschen mit niedrigen Einkommen: Redakteur*innen, Kraftfahrer*innen, Techniker*innen, Maskenbildner*innen, Requisiteur*innen, Lagerverwalter*innen und andere Berufsgruppen. Und von einem Abschluss analog zum TV-L, mit einem Sockelbetrag, profitieren genau diese Beschäftigten, die am meisten unter der hohen Inflation und den fehlenden Prozenten beim vorherigen Abschluss leiden. „Es wäre daher wünschenswert, dass die Arbeitgeber der VRFF frühzeitig ein akzeptables Angebot vorlegen“, so Christian Gesch weiter.

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch gering: „Bereits jetzt gibt es erste Signale von Arbeitgeberseite, dass sie einen mit dem TV-L vergleichbaren Abschluss nicht mitgehen können“, ergänzt der BTK-Vorsitzende. Die VRFF bereite sich deshalb schon jetzt darauf vor, sich akzeptable Abschlüsse auch zu erstreiken. „Sofern die Angebote der Arbeitgeber unzureichend sind, werden Streikmaßnahmen in einem größeren Umfang stattfinden, als es in den letzten Jahren der Fall war.“