News BG Südwestrundfunk

8. März 202308.03.2023/VRFF-SWR/Stuttgart: In den frühen Morgenstunden wurden SWR-Kolleginnen im Funkhaus in Stuttgart von Mitgliedern der VRFF-Betriebsgruppe des SWR mit Rosen begrüßt. Ein Sonnenschein der Freude erstrahlte im Foyer. Bei der Gelegenheit ergaben sich auch etliche Fachgespräche und der Vorstand konnte Auskunft über die aktuelle Gewerkschaftsarbeit geben. [...] Weiterlesen...
18. Oktober 202217.10.2022/VRFF/SWR/SR: Der SWR – vertreten durch seinen Verwaltungsdirektor Herrn Büttner und den Personalchef Herrn Schelberg- hat uns ein deutlich aufgewertetes Angebot vorgelegt: Laufzeit 24 Monaten (1.4.2022 bis 31.3.2024) Für Festangestellte: ·     Lineare Erhöhung der Gehälter um 2,8% ab dem 1.1.2023 ·     Soziale gestaffelte, steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung je Vollzeitäquivalent (d. h. Teilzeitbeschäftigte anteilig): VG 01 bis VG 10 (inkl. Vokalensemble und DRP)                   3.000 Euro (brutto für netto!) VG 11 bis VG 14 (inkl. Symphonieorchester)                         2.400 Euro (brutto für netto!) ·     Speziell für die Sängerinnen und Sänger des Vokalensembles: zusätzliche Erhöhung der Gehälter zum 1.1.2023 um 4,45 % und außerdem 1,5 % zusätzlich im Zeitwertkonto Für Freie Mitarbeitende (Kreis A und B): ·     Lineare Erhöhung der Vergütungen um 2,8% ab dem 1.1.2023 ·     Einheitliche, steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung je Vollzeitäquivalent (d. h. Teilzeitbeschäftigte anteilig) von 2.850 Euro (brutto für netto!) Für Auszubildende, Dualstudierende und Volontäre: ·     Lineare Erhöhung der Vergütungen um 2,8% zum 1.1.2023 ·     Einmalzahlung steuer- und sozialabgabenfrei in Höhe von 1.500 Euro (brutto für netto!) ·     Außerdem Erhöhung des Auslagenersatzes bei Standortwechsel. Am Freitag hat sich der Vorstand der BG mit den Mitgliedern getroffen und das Angebot erläutert und diskutiert. Die Teilnehmer haben sich rege beteiligt und wünschen eine Fortsetzung des Dialogs mit dem Vorstand, die nächste Informationsveranstaltung der BG soll am Donnerstag den 27. Oktober sein. Bitte den Termin schon vormerken, eine Einladung folgt. Wir merken deutlich, wie dringend die Rundfunkanstalten schnellstmöglich einen Abschluss erzielen wollen. Trotz des Zeitdrucks weisen wir darauf hin, dass eine Einmalzahlung eben nicht auf das Lebenszeitgehaltskonto einzahlt. Fehlende lineare Erhöhung in 2022 addieren sich im Laufe des Berufslebens einer jungen Kolleg:in auf mehrere 10.000 Euro Minus. Auch und gerade in Anbetracht der immensen Inflation ist ein Tarifabschluss in angebotener Höhe eine Zumutung. Der Verbraucherindex lag in Deutschland lt. Statistischem Bundesamt im September 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 10,0%. Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate für das ganze Jahr 2022 gerechnet ca. 8,4 Prozent betragen. Für das Jahr 2023 wird mit einer anhaltend hohen Inflationsrate von 8,8 Prozent gerechnet. (Stand 10.10.2022) Eine Einmalzahlung federt die Inflation zwar erst einmal ab, hilft also quasi sofort, bedeutet aber trotzdem einen starken Reallohnverzicht für die Mitarbeitenden. Unsere Tarifforderung ist neben einer spürbaren linearen Erhöhung für 2022 auch eine stufenweise prozentuale Anpassung für 2023, die sich in 2 Abschnitte gliedert: zum 01.01.2023 und ggf. (inflationsabhängig) zum 01.04.2023. Erst im Laufe des Frühjahrs wird erkennbar werden, wie sich die Preissteigerungen weiter entwickeln. Ein guter Zeitpunkt, um nach zu justieren. Wir bleiben dran. Eure VRFF-Betriebsgruppe des SWR [...] Weiterlesen...
19. Juli 202219.07.2022/VRFF-SWR/Stuttgart: Am heutigen Dienstag hat ein erstes Sondierungsgespräch mit dem Verwaltungsdirektor Jan Büttner und dem Leiter der HA PUR Thomas Schelberg stattgefunden. Wir konnten in einer angenehmen und produktiven Gesprächsatmosphäre die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten diskutieren und erörtern. In Bezug auf die aktuelle hohe Inflation haben wir deutlich gemacht, wie wichtig ein hoher prozentualer Abschluss dieses Jahr ist. Auch auf die immer schwierigeren Umstände haben wir hingewiesen. Der SWR muss auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, auch wenn die KEF ihre Daumenschrauben ansetzt. Denn bei den Mitarbeitenden fängt die gute Arbeit und Qualität an und das muss auch passend entlohnt werden. Wir bleiben im Gespräch und werden euch auch zukünftig über den aktuellen Stand informieren. [...] Weiterlesen...
8. November 202108.11.2021/VRFF-SWR/Stuttgart: Die Pandemie beflügelte die sehr schnelle Einführung von Homeoffice. In der momentanen Homeofficesituation hat allein der Krisenstab ad hoc entschieden: unkomplizierte Ausgabe von Laptops, Ausleihe von Büromöbeln, Vergabe von Diensthandys. Viele Kolleg*innen arbeiten von zuhause aus, und es zeigt sich, wie gut das funktioniert. Um auch einen tariflichen Rahmen für die Nach-Corona-Zeit im SWR zu haben, verhandelte die VRFF Die Mediengewerkschaft mit dem Haus über einen neuen Tarifvertrag. Durch die Arbeit des Krisenstabes waren in den letzten Monaten einige Themen rund um das Homeoffice bereits diskutiert und dadurch vorbereitet worden. Weitere Themen flossen durch die VRFF mit in die Verhandlungen ein. Die große Umfrage zum Thema Homeoffice wurde von GPR und dem SWR beauftragt, durch das Fraunhofer Institut durchgeführt. Ein großer Teil der befragten Kolleg:innen (ca. 2000 Rückläufer) befürwortete das Homeoffice und wünschte sich mehrfach in der Woche von zuhause aus arbeiten zu können – aus unterschiedlichen Gründen. Uns war wichtig, dass es keine Pflicht zum Homeoffice gegeben darf und die Kolleg:innen jederzeit an ihren Dienststellen arbeiten dürfen. Unterschieden wird nun zwischen “Flexibles Homeoffice” und “Mobile Arbeit”. Mobile Arbeit ist als unregelmäßig und situativ begründet und findet nur in geringem Umfang statt. Die Genehmigung ist formlos. Flexibles Homeoffice dagegen wird regelmäßig und in mehr als 20 % der vereinbarten Wochenarbeitszeit ausgeführt. Es ist grundsätzlich möglich, soweit keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, wird mit der/dem Vorgesetzten vereinbart. Ein “Homeoffice-Pass” ist zu absolvieren (Arbeitsschutz, Gesundheitsschutzes, Datenschutzes, IT-Sicherheit). Der SWR zahlt eine Einmal-Pauschale zur Unterstützung der Installation eines Arbeitsplatzes zuhause. Die zweijährige Pilotphase wird u.a. von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der die VRFF mitgestaltet. Ziel ist die Evaluation und Unterstützung des Tarifvertrages und die Lösung von Konfliktfällen. Geltungsbeginn 01.04.2022 Die VRFF Die Mediengewerkschaft freut sich über das Verhandlungsergebnis, das den rechtlichen Rahmen für Homeoffice für beide Seiten auch für die Zeit nach Corona vorgibt. Der Verwaltungsrat wird über den TV noch entscheiden. Stuttgart, den 08.11.2021 [...] Weiterlesen...
25. Juni 202124.06.2021/VRFF/Berlin/BS/Freie auf dem Weg in den Personalrat Es war ein Durchbruch, ohne Frage. Nach 47 Jahren wurde das Bundespersonalgesetz novelliert.  Damit können die örtlichen Personalräte und der Gesamtpersonalrat rechtlich jetzt die Interessen der freien Mitarbeiter*innen vertreten. Und die freien Mitarbeiter*innen können von nun an selbst an den Wahlen teilnehmen. Das ist gerade bei der Deutschen Welle sehr wichtig, da über die Hälfte der Mitarbeiter*innen frei sind. Doch vieles lässt das Personalvertretungsgesetz im Diffusen, mit sehr viel Interpretationsspielraum. Zum Beispiel, dass freie Mitarbeiter*innen, die „maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt sind“, vom Gesetz ausgenommen sind. Ab wann beginnt maßgeblich? Die erste Blau(e)pause war ein Erfolg Um die Erfahrungen von Kolleg*innen aus anderen Rundfunkanstalten zu nutzen, machte die VRFF DW ihre erste „Blaupause“. Über Teams wurden VRFF Kolleg*innen vom SWR, WDR und dem ZDF zu einer einstündigen Veranstaltung dazu geladen. Dabei wurde deutlich, dass es sehr unterschiedliche Regelungen bei der Ausgestaltung des Personalvertretungsgesetzes gibt. Zum Beispiel bei der Frage, wie arbeitnehmerähnliche Freie bezahlt werden, wenn sie an den meist ganztägigen Sitzungen des Personalrates teilnehmen. Das können im Jahr schon 50 Schichten sein. Im SWR wurden früher Tagessätze gezahlt, gemittelt aus den Honoraren eines Jahres. Dies ist umgestellt worden, jetzt erhält jeder einen festen Tagessatz, der sich an seinem Aufgabenumfang orientiert.  Im WDR wird ebenfalls aus den Honoraren des letzten Jahres ein durchschnittlicher Tagessatz ermittelt und für Personalratstätigkeiten gezahlt. Beim ZDF bekommen die arbeitnehmerähnlichen Freien feste Tagessätze. Ebenso bei der Frage von Einstellung und Eingruppierung. Im ZDF werden neue Honorarverträge, die von vornherein mehr als 42 Tage pro Halbjahr vorsehen, sowie die Vertragsverlängerungen in den Personalrat gegeben. Dort wird auch überwacht, dass langjährige Freie nicht mehr nur das Mindesthonorar bekommen, sondern eine Erhöhung. Der Personalrat im SWR bekommt das nur bei nicht-programmgestaltenden Freien zu sehen, im WDR verzichtet der Personalrat komplett darauf. Wer ist programmgestaltend? Und dann der leidige Punkt, wer unter die Mitbestimmung fällt. Im ZDF fallen laut Gesetz nur die “wesentlich programmgestaltenden” heraus. Die werden vom Wahlvorstand (ZDF und Gewerkschaften) so definiert, dass  Moderatoren und Autoren mit Bildschirmpräsenz davon betroffen sind. Es handelt sich um einen überschaubaren Personenkreis, von Beschwerden ist nichts bekannt. Es war eine sehr erfolgreiche und konzentrierte Stunde. Es wird nicht die letzte Blaupause sein, denn jetzt beginnt erst die Arbeit. Die Zeit drängt. Nächstes Jahr werden das erste Mal Personalratswahlen stattfinden, an denen sich alle arbeitnehmerähnlichen Freien beteiligen können: sie können wählen und gewählt werden. Die VRFF wird ihren Teil dazu leisten, dass es möglichst alle sind. [...] Weiterlesen...
14. Juni 201914.06.2019/VRFF-SWR/JR/Stuttgart: Im SWR finden am 24. – 26.6.19 Personalratswahlen statt. Die Betriebsgruppe VRFF Die Mediengewerkschaft hat Listen für die Wahl des Personalrates Stuttgart und den Gesamtpersonalrat zusammengestellt und erwartet mit Spannung die Ergebnisse. Gerne berichten wir an dieser Stelle über den Wahlausgang, wenn die Ergebnisse vorliegen. VRFF-Personalratswahl-Stuttgart-2019-2 VRFF-Gesamtersonalratswahl-2019 [...] Weiterlesen...
8. März 201908.03.2019/VRFF-SWR/GJü/Stuttgart: Entstanden ist er vor dem 1. Weltkrieg – eine Initiative sozialistischer und linker Organisationen. Der Weltfrauentag. Damals – wie heute – ging und geht es um Emanzipation und damals vor allem um das Frauenwahlrecht. Die Betriebsgruppe des SWR erinnerte am Freitag, 08.03. daran, und war in der Interims-Dependance in Degerloch und im Funkhaus aktiv. Ganz klassisch mit “Rosen für die Frauen”. Die fanden Zuspruch von allen Seiten. Und außerdem konnte die BG mit der Vorsitzenden Jenina Rupprecht, dem Senior Gerd Jüttner und Johannes Braig auf die anstehenden Personalrats- und Gesamtpersonalrats-Wahlen hinweisen. Tenor bei den Frauen: “Schön, dass ihr uns denkt” oder “hab’ schon lange keine Rosen mehr geschenkt bekommen”. [...] Weiterlesen...
30. August 201830.08.2018/VRFF-SWR/Stuttgart: Angesichts der politischen Entwicklung der letzten Tage ist es notwendig, sich einmal wieder die Menschenrechts-Charta vor Augen zu führen und sie auch innerhalb unserer Gewerkschaft zu veröffentlichen. Die Allgemeine Erklärung wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedet. Sie ist zwar rechtlich nicht bindend, ist aber die Grundlage für den Umgang mit Menschenrechten – also damit auch die Grundlage des Zusammenlebens in einer sozialen, demokratischen Gesellschaft. Klingt einfach, ist es aber nicht, dies beweisen die letzten Tage.  Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)  Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. [...] Weiterlesen...