VRFF gewinnt – ver.di erleidet Niederlage vor Gericht

Die Mediengewerkschaft VRFF ist von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verklagt worden: Die Mediengewerkschaft sei in einer Betriebsgruppe der Medienbranche nicht tarifzuständig, und die dort durch die VRFF-Mitglieder abgeschlossenen Tarifverträge seien daher nicht gültig. Nun hat das Landesarbeitsgericht in Mainz in diesem Beschlussverfahren entschieden – zugunsten der VRFF.

Der Grund des verdi-Antrags, dass die VRFF in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (MA RLP) nicht tarifzuständig sei, liegt nahezu ein Jahr zurück: Im Dezember 2023 hatte sich in der MA RLP, die ihren Sitz in Ludwigshafen am Rhein hat, eine große Gruppe der Beschäftigten entschlossen, in die VRFF einzutreten. Beweggrund hierfür waren die damals seit zwei Jahren andauernden Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der Medienanstalt, die ergebnislos verlaufen waren. Als frisch gegründete Betriebsgruppe der VRFF hatten die Beschäftigten der MA RLP dann im Januar 2024 einen Tarifvertrag abgeschlossen.

Da die MA RLP nicht nur Kontrollbehörde für Medien ist, sondern auch Bürgerprojekte im Bereich Medien unterstützt, durch die Zurverfügungstellung von Technik und Knowhow die Herstellung von Programmen ermöglicht, auch dafür erforderliche Bewegtbilder produziert und in Medienberufen ausbildet, ist die Mitgliedschaft der Beschäftigten in der Mediengewerkschaft VRFF durch die VRFF-Satzung definitiv gegeben. Das hat auch das Landesarbeitsgericht in Mainz bekräftigt und die Tarifzuständigkeit der VRFF für die MA RLP bestätigt. Die schriftliche Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor.

„Wir haben hier erneut gesehen, dass die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wenig über die Medienbranche weiß“, stellt Stefan Rettner, Zweiter Vorsitzender der VRFF auf Bundesebene, nach dem Gerichtsverfahren fest.  Der Betriebsgruppenvorsitzende der VRFF in der MA RLP, Sebastian Lindemans, übt ebenfalls deutlich Kritik an der Dienstleistungsgewerkschaft: „Besonders ärgerlich ist, dass sich ver.di mit dem Verfahren bewusst gegen die Interessen der betroffenen Beschäftigten verhalten hat und lediglich auf Basis von überaus dünnem Formalismus die gute Arbeit der VRFF-Betriebsgruppe torpedieren wollte.“

„Bei Streiks in den Medien arbeitet ver.di gern mit uns zusammen, aber wenn es um Tarifzuständigkeit geht, scheint ver.di die angestrebte Monopolstellung unter den Gewerkschaften wichtiger zu sein als die Anliegen der Beschäftigten“, ergänzt Anke Ben Rejeb, Erste Vorsitzende der VRFF auf Bundesebene. „Das ist ein Dissens zu den Tarifverhandlungen.“


„Das Grundgesetz gewährleistet in Art. 9 Absatz 3 den Gewerkschaften die Freiheit zu entscheiden, für welche Arbeitnehmer*innen in welchem Wirtschaftsbereich sie tätig sein wollen – genau das hat die VRFF getan, und das sieht das Landesarbeitsgericht genauso“, ergänzt Christiana Ennemoser, ebenfalls Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der Mediengewerkschaft VRFF.

Die Gewerkschaft ver.di kann gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rechtsbeschwerde einlegen. Die nächste und letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.