News BG Saarländischer Rundfunk

14. April 202214.04.2022/VRFF-SR/Saarbrücken: Die VRFF im SR hat sich Gedanken gemacht, wie ihr in diesem Jahr die Feiertage verbringen könntet. Wie wäre es mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel (Lösung einer Rechenaufgabe vorausgesetzt)? Einen Flyer dazu findet ihr hier: Ostern_Gewinnspiel_S1b1Herunterladen Oder lieber eine andere knifflige Aufgabe lösen? Diese gibt es zum Ausdrucken unter nachstehendem Link: Nutzen_Flyer_Ostern_1Herunterladen Ein frohes Osterfest wünscht die VRFF SR! [...] Weiterlesen...
17. Februar 202216.02.2022/VRFF-SR/Saarbrücken: Die jährliche Mitgliederversammlung der VRFF Saar diente in diesem Jahr nicht nur dem Bericht über Erreichtes sowie dem Austausch und der Ausrichtung für die Zukunft, sondern auch der Neuwahl des Betriebsgruppenvorsitzes und hieraus resultierender Vakanzen. Diese war durch den plötzlichen Tod von Peter Henschel im Herbst 2021, der bis dahin die Betriebsgruppe angeführt hatte, erforderlich geworden. Jürgen Bös, der den Betriebsgruppenvorsitz kommissarisch übernommen hatte, leitete die Versammlung, in deren Verlauf auch eine Schweigeminute für den viel zu früh verstorbenen Peter Henschel abgehalten wurde. Zur Durchführung der Wahlen übernahm der für den Geschäftsführenden Bundesvorstand der VRFF angereiste Stellvertretende Bundesvorsitzende, Jürgen Knipprath die Versammlungsleitung. Jürgen Bös Zum Betriebsgruppenvorsitzenden wurde der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Jürgen Bös gewählt. Sein 1. Stellvertreter wird zukünftig Jürgen Müller sein, der vorher als Beisitzer fungierte. Den Posten des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt der Kollege Wolfgang Blattner, der dem Vorstand ebenfalls als Beisitzer bereits angehörte. Zum Betriebsgruppenvorstand gehören weiterhin die Schatzmeisterin, Christine Frank, sowie die Beisitzer, Jochen Bräuer und Heinz Ecker. Diese Positionen mussten nicht neu gewählt werden. Die Veranstaltung fand unter Beachtung sämtlicher Hygienevorgaben in Präsenz statt. Die Betriebsgruppe tauschte sich rege aus und hat sich als Ziele auch einen weiteren Wachstum sowie die Stärkung einzelner Ressorts vorgenommen. [...] Weiterlesen...
3. November 202118.10.2021/VRFF-SR/HE/Saarbrücken: Mit großer Bestürzung haben wir die Nachricht über den plötzlichen, viel zu frühen Tod unseres lieben Kollegen Peter Henschel erhalten. Wir verlieren mit ihm einen liebenswerten und verständnisvollen Weggefährten, dessen Aufrichtigkeit und Hilfsbereitschaft wir alle stets sehr schätzten. „Danke für den Weg, den Du mit uns gegangen bist. Danke für die Hand, die uns so hilfreich war. Danke, dass es Dich gab.“ Wir teilen den schweren Verlust mit den Angehörigen und möchten auf diesem Wege unser tief empfundenes Beileid zum Ausdruck bringen. Die Kolleginnen und Kollegen der VRFF – Betriebsgruppe Saar [...] Weiterlesen...
10. Dezember 201910.12.2019/VRFF-SR/PH/Saarbrücken: Die VRFF im SR wünschen allen Menschen auf dieser Erde ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein guten Rusch ins neue Jahr! [...] Weiterlesen...
19. September 201918.09.2019/VRFF-SR/Saarbrücken: “Immer schön cool bleiben” – so lautete das Motto der aktiven Mittagspause, die die alle im SR vertretenen Gewerkschaften unmittelbar vor Start der dritten Tarifverhandlungsrunde gemeinsam organisiert und veranstaltet hatten. Mittendrin: die VRFF-Betriebsgruppe SR. Zur sinnbildlichen “Abkühlung” gab es leckeres Eis aus dem Eiswagen und dazu passend auch herrlichen Sonnenschein. Im Rahmen der danach stattfindenden Tarifverhandlung wurde ein geändertes Angebot der Arbeitgeberseite vorgelegt: Lineare Erhöhung der Gehälter und Honorare um 1,9% zum 01.11.2019 und um 2,0% zum 01.04.2020 € 630,00 Einmalzahlung mit der Novemberabrechnung 2019 als Ausgleichszahlung für die Leermonate Mai – Oktober. 19 Soziale Komponente, weil überproportional: Erhöhung der Auszubildenden- und Volontärsvergütung um €35,00 zum 01.11.2019 und um weitere € 35,00 zum 01.04.2020, € 210,00 Einmalzahlung mit der Novemberabrechnung 2019 als Ausgleichszahlung für die Leermonate Mai – NovOktober. 19 Erhöhung der Rufbereitschaftspauschale auf € 3,62/Stunde zum 01.10.19 und auf € 3,69 zum 01.04.2020 Erhöhung des Kinderzuschlags auf € 160,00 zum 01.10.2019 und auf € 163,00 zum 01.04.2020 Festlegen der Online-Pauschale für 2019 auf € 53.000,00 und auf € 54.000,00 für 2020 Bemessungsgrenze für Urlaubsgeldanspruch der 12 a € 77.520,00 für Ansprüche in 2019 und € 79.000,00 für 2020 Laufzeit 24 Monate. (01.05.2019 bis 30.04.2021) Die Gewerkschaften fordern jedoch weiterhin den TVL-Abschluss als Zielmarke. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 20.11.2019 festgelegt. [...] Weiterlesen...
27. Oktober 201727.10.2017/VRFF/Saarbrücken: Gemeinsam sind wir stark! Dank der erfolgreichen Streiks der Gewerkschaften ver.di, SJV, DOV und VRFF am 24. und 25.10.2017 konnte ein tragfähiges Tarifergebnis am 25.10.2017 erzielt werden, das sich im Rahmen der bislang vorliegenden Abschlüsse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewegt. Dieses Ergebnis resultiert aus dem Einsatz und der tollen Unterstützung der streikenden Kolleginnen und Kollegen. Im Einzelnen wurde verabredet: Erhöhung der Gehälter und Honorare zum 1. 12. 2017 um 2,1 Prozent und zum 1. August 2018 um weitere 2,3 Prozent. Zum Ausgleich der Leermonate gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 800 €, die mit dem Dezember-Gehalt bzw. mit dem Dezember-Honorar ausgezahlt wird. Die Ausbildungsvergütungen steigen um jeweils 35 €, die Volontärsvergütungen um die lineare Erhöhung, mindestens 75 €. Die Einmalzahlung für die Azubis beträgt 500 €. Erreicht wurde der Einstieg in den Bestandsschutz für langjährige 12a-Freie: wer 25 Jahre und länger im Haus ist, darf innerhalb von 2 Jahren um maximal 25 Prozent im Honorar gekürzt werden, bisher war das jährlich möglich. Der Beendigungsschutz wird ausgeweitet: 12a-Kolleginnen und –Kollegen, die älter als 55 Jahre und länger 15 Jahre beschäftigt sind, kann nur noch aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) „gekündigt“ werden. Die Auszubildenden werden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens ein Jahr übernommen. Zur Finanzierung des Gesamtpakets wurde vereinbart, dass die Jubiläumszuwendungen nach jetzigem Stand letztmals zum 30. Juni 2022 gewährt werden, ab 1. Juli 2022 gelten die Regelungen des öffentlichen Dienstes analog. Außerdem entfallen die Beihilfen. Die Tarifverhandlungen für die Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Radio-Philharmonie wurden abgetrennt. Vereinbart wurde, dass eine einheitliche Vergütungstabelle für die gesamte DRP angestrebt wird. Der Tarifabschluss gilt – vorbehaltlich der Zustimmung aller Gremien – für zwei Jahre. [...] Weiterlesen...
24. Oktober 201724.10.2017/VRFF/PH/Saarbrücken: Rund 180 Beschäftigte des Saarländischen Rundfunks haben heute vorübergehend die Arbeit niedergelegt. Mit dem Ausstand fordern sie die Vorlage eines verbesserten Angebots in der laufenden Tarifrunde. Aufgerufen zu dem Streik haben die beim SR vertretenen Gewerkschaften ver.di, Saarländischer Journalistenverband (SJV), VRFF Die Mediengewerkschaft und Deutsche Orchester-Vereinigung (DOV). Die Forderungen richten sich insbesondere auf eine Anpassung der Gehälter und Honorare im Gleichschritt mit den anderen ARD-Anstalten, auf eine bessere Absicherung langjähriger freier Mitarbeiter, auf die bessere Berücksichtigung von besonderen Arbeitserschwernissen und die Übernahme der Auszubildenden. Hans Reinhard Barth, Vorsitzender des SR-Senderverbands in ver.di, erklärt dazu: „Zum ersten Mal will die SR-Geschäftsleitung die Beschäftigten von der Gehalts- und Honorarentwicklung der ARD abkoppeln. Das empfinden wir als Affront.“ Ulli Wagner, Vorsitzende des SJV betont: „Selbst Kolleginnen und Kollegen, die jahrzehntelang Gesicht und Stimme des SR waren, sind als freie Mitarbeiter nicht davor geschützt, Jahr für Jahr knapp ein Viertel ihres Einkommens zu verlieren. Der SR muss für seine langjährigen Freien Verantwortung übernehmen.“ Veit Stolzenberger weist auf die Zusammenarbeit in der Deutschen Radio-Philharmonie hin: „Musiker-Kolleginnen und –Kollegen, die beim SWR angestellt werden, haben ohnehin schon eine deutlich bessere Altersversorgung. Nun sollen wir SR-Kollegen auch noch bei der Gehaltsentwicklung abgehängt werden. Das ist nicht hinnehmbar.“ Peter Henschel, Vorsitzender der VRFF im SR: „Wer gute Nachwuchskräfte gewinnen will, muss den jungen Leuten nicht nur eine gute Ausbildung bieten, sondern auch Perspektiven für die Zukunft. Hier hat der SR Nachholbedarf.“ Zum Streikt aufgerufen waren die Festangestellten, Auszubildenden, Volontäre und 12a-Mitarbeiter im Fernsehen, in den Programmgruppen Telemedien und Newsroom sowie im Bereich Technik. Die Tarifverhandlungen beim SR waren im September einseitig von der Geschäftsleitung abgebrochen worden. Erst nach Protesten war eine neue Verhandlungsrunde für Mittwoch, den 25. Oktober, vereinbart worden. Zurzeit ist noch offen, ob die Protestaktionen bis dahin fortgeführt werden. [...] Weiterlesen...
8. März 2017Wer bin ich und wie bin ich auf die VRFF* aufmerksam geworden? Mein Name ist Nele Holzmer, ich bin 23 Jahre alt und seit September 2015 in der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement beim Saarländischen Rundfunk. In Folge dessen habe ich schon einige Abteilungen durchlaufen und somit unser Haus und die hier arbeitenden Menschen besser kennen gelernt. In der Abteilung „Einkauf“ hatte ich zum ersten Mal Kontakt mit Mitgliedern der VRFF, die mir interessante Einblicke in die Gewerkschaftsarbeit ermöglichten. Nach Beendigung meiner Probezeit war die Sache für mich klar – da will ich mitmachen! Gleich bei der ersten Mitgliederversammlung im Februar 2016 wurde ich zur Jugendvertreterin gewählt. Was macht mir an der Arbeit bei der VRFF am meisten Spaß? In der VRFF besteht ein großer Zusammenhalt. Im Rahmen der monatlichen Vorstandssitzung der Betriebsgruppe SR kommen wir regelmäßig zusammen. Dieser Austausch gefällt mir sehr gut und ist mir wichtig. Man wird in seinem Engagement bestärkt und kann Ideen untereinander austauschen. Einmal im Halbjahr findet außerdem der Landesjugendausschuss der dbb jugend saar statt. Der dbb** ist der Dachverband der VRFF und setzt sich aus vielen verschiedenen Fachgewerkschaften zusammen. Neben diesen Zusammentreffen mag ich meine Aufgaben bei der VRFF. Ich organisiere und plane gerne Dinge. Das kann ich auch in meiner Tätigkeit in der Gewerkschaft optimal einbringen. Was bedeutet es für mich, aktives Mitglied der VRFF zu sein? Ich finde es wichtig, nicht nur eine Meinung zu haben, sondern den Worten auch Taten folgen zu lassen. Nur so kann man Dinge verändern. Durch das Einbringen meiner Persönlichkeit kann ich die Gemeinschaft stärken. Außerdem knüpfe ich gerne neue Kontakte, bin hilfsbereit und mag das WIR-Gefühl. Was möchte ich erreichen? Was sind meine Ziele? Auch im öffentlichen Dienst kann der demografische Wandel nur mit ausreichenden und qualifizierten Nachwuchskräften kompensiert werden. Diese kommen aber nur, wenn die Vergütung und Bedingungen wie Urlaub und Arbeitsbelastung stimmen. Deshalb sind die Forderungen der Jugend für die Zukunftsfähigkeit des ÖD unerlässlich. Ich möchte vor allem junge Menschen dazu bewegen, aktiv etwas für das gemeinschaftliche Wohl zu tun und für unsere Forderungen einzustehen. Alles das, was ich für mich erreichen möchte, möchte ich für uns alle erreichen. Aus diesem Grund lasse ich mich für die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung aufstellen. Ihr wählt. Für euch.   *VRFF = Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden **dbb = Deutscher Beamtenbund [...] Weiterlesen...
2. März 201601.03.2016/VRFF/HE/Saarbrücken: In der Jahreshauptversammlung vom 27. Januar 2016 wurden folgende Ämter / Funktionen im Vorstand neu hinzugewählt:   Rechtsschutzbeauftragte: Rainer Schampel Jürgen Müller   Erweiterte SR-Tarifkommission: Jürgen Bös   Pressebeauftragte: Peter Kirch Harald Erbelding   Jugendvertreterin: Nele Holzmer   Die Bilder zu den genannten Personen, sowie ihre Position beim SR findet ihr auch in der Liste der Ansprechpartner. [...] Weiterlesen...
27. November 2013Anhebung der Gehälter der Festangestellten: · ab 01. 07. 2013 um 1,9 % plus um einen Sockelbetrag von 30 € · ab 01. 07. 2014 um 2,95 % · Als Ausgleich für die Leermonate gibt es eine Einmalzahlung von 480 €, die im Juli 2013 ausgezahlt wird. · Die Vergütungen von Azubis, Volos, Orchesterpraktikanten und Volontärspraktikanten werden ebenso erhöht. Anhebung der Honorare der 12a-Freien: · ab 01. 07. 2013 um 2,1 % · ab 01. 07. 2014 um 2,95 % · sowie die Erhöhung der Sonderzahlung ab November 2013 auf 660 € · Als Ausgleich für die Leermonate gibt es eine Einmalzahlung von 480 €, die mit dem Juli–Honorar ausgezahlt wird. · Außerdem wird im 12a-Tarifvertrag die Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit von jetzt 60.000 € auf das jeweilige Niveau der Vergütungsgruppe 12 /8 der Festangestellten angehoben. Einheitliche Urlaubsregelung für: · Azubis und Volos: 28 Tage · 12a-Freie: 32 Tage · Festangestellte: 34 Tage · Aus dem BAG-Urteil resultierende Ansprüche aus 2012 werden auf den Urlaub 2013 zugeschlagen. Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung: · Azubis: 6 Monate im Zeitvertrag, statt wie bislang im Aushilfsvertrag · Volos: 6 Monate im befristeten 12a-Status [...] Weiterlesen...
5. November 201305.11.2013/SWR/GJÜ/Stuttgart/Mainz: Hartmut Engler von PUR ist neuer Schirmherr von Herzenssache e.V. Zusammen mit seiner Band und dem Verein Herzenssache wird er sich für Kinder und Jugendliche im Südwesten der Republik stark machen. Damit löst der populärste Sänger aus Bietigheim-Bissingen Lothar Späth ab, der seit 2005 Schirmherr der Kinderhilfsaktion von SWR, SR und Sparda-Bank ist. Der Verein Herzenssache e. V. wurde im Jahr 2000 gegründet, sein Ziel benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schützen und stark zu machen. Die Kinderhilfsaktion hat mehr als 23 Millionen Euro an Spenden eingenommen und 600 Kinderhilfsprojekte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland finanziell unterstützt. Die SWR-Landessenderdirektorin Rheinland-Pfalz und Vorsitzende des Vereins Herzenssache, Simone Schelberg: “Hartmut Engler ist in allen Altersgruppen beliebt, er ist der perfekte “Frontman” für das Engagement der Kinderhilfsaktion.” Die neue Aufgabe bei Herzenssache sei ihm eine Ehre, sagt Hartmut Engler. Er wolle seine Popularität sinnvoll für seine Heimatregion dazu nutzen, Kindern und Jugendlichen zu helfen. “Im Jahr 2014 werde ich Herzenssache-Projekte vor Ort besuchen und viele Menschen kennenlernen”, sagt Hartmut Engler. “Es ist für mich also nicht nur ein Geben, sondern auch ein Nehmen. Ich weiß inzwischen, dass Helfen einfach Spaß macht, und ich viel Freude und Emotionen mitnehmen kann. Außerdem bin ich Vater von zwei pubertierenden Jungs und weiß, wie wichtig es ist, mit unseren Kindern im Gespräch zu bleiben.” Starke Kinder im Südwesten, so lautet das gemeinsame Ziel von Herzenssache und PUR, deshalb widmet die Band der Kinderhilfsaktion symbolisch die Single “Stark” aus ihrem aktuellen Album “Schein & Sein”. Der Titel wird auch gespielt bei der offiziellen Übergabe der Schirmherrschaft in “Herzenssache. Der große Abend” am 13.12.2013 um 20.15 Uhr live im SWR/SR-Fernsehen aus der MHP-Arena in Ludwigsburg. [...] Weiterlesen...
8. März 201108.03.2011/vrff/HOL/Berlin: Anlässlich des 100. Weltfrauentages am 8. März ruft die Bundesgenderbeauftragte der VRFF Die Mediengewerkschaft, Astrid Holl- mann, wieder zu Anerkennungsaktionen für Frauen auf. Vor 100 Jahren sind die Frauen für das Wahlrecht auf die Straße gegangen. Anlässlich des Jubiläums fordert Hollmann dazu auf, den Kämpferinnen für die Gleichberechtigung danke zu sagen. Gleichzeitig ist es notwendig, den Frauen und Männern heute Mut zu machen und für die Chancengleichheit weiter zu kämpfen. Gleiches Recht für alle in allen Lebensvereichen, das fordern Frauen auch heute noch. “Nur weil die Gleichstellung gesetzlich geregelt ist, sind Chancen und Möglichkeiten in Beruf und Familie immer noch ungleich verteilt”, betonte Hollmann. Frauen sind heute selbstverständlicher berufstätig, aber noch nicht selbstver- ständlich auch in Führungspositionen. Sie scheitern oft an der Entscheidung zwischen Familie und beruflichem Fortkommen. Sie haben dadurch durchschnitt- lich weniger Einkommen und weniger Rente. “Wir als Gewerkschaft haben ein Interesse daran, die Rushhour des Lebens zu entzerren. Die Ausgestaltung der Arbeitswelt spielt dabei eine große Rolle”, sagte Ulrich Eichbladt, Bundesvorsitzender der VRFF, zum Jubiläumstag. “Die Arbeitswelt sollte sich an die Lebensumstände der Menschen anpassen, nicht das Leben an die Arbeitsumstände.” Astrid Hollmann sagt hierzu unterstützend: “Wir müssen einen gegenderten Blick auf die Arbeitsrealität von Frauen und Männern werfen.” Frauen und Männer wollen heute Arbeitsleben und Familienleben so miteinander vereinbaren, dass das Familieneinkommen nicht leidet, weil sich ein Paar für Nachwuchs entscheidet. Dabei wollen auch Männer einen Anteil am Familienleben haben. Die gewünschte Chancengleichheit ist dabei noch lange nicht erreicht. “Wir stehen gerade erst am Anfang”, beklagte Hollmann und wies darauf hin, “dass wir natürlich nicht alle gleich sind.” “Aber wir sollten alle die gleichen Chancen haben”. [...] Weiterlesen...
1. Januar 2009Um Ziele durchsetzen zu können, benötigen wir eine starke VRFF-Vertretung im Personalrat DAFÜR IST IHRE STIMME WICHTIG! LISTE 2   wählen Plakat 1   Liste VRFF Die Mediengewerkschaft 1 Brill, Werner Ingenieur 2 Henschel, Peter Programmierer 3 Bös, Jürgen Ingenieur 4 Tiedtke, Martin Techniker 5 Müller, Jürgen Ingenieur 6 Schreiner, Barbara Sekretärin 7 Schmidt, Gerd Techniker 8 Stöckle, Rolf Ingenieur 9 Weinmann, Michae Techniker 10 Knetel, Ute Programmiereri 11 Mootz, Horst Ingenieur 12 Mautes, Lutz Ingenieur 13 Backes, Frank Kontorist 14 Rebmann, Klaus Sachbearbeiter [...] Weiterlesen...
22. November 200822.11.2008/vrff/BAR/Mainz: In seiner Sitzung vom 22.11.2008 hat der Bundesvorstand der VRFF Die Mediengewerkschaft unter Vorsitz des Bundesvorsitzenden Ulrich Eichbladt Dagmar Bahr (BG Deutsche Welle Berlin) einstimmig zur stell- vertretenden Bundesvorsitzenden neben Hans-Jürgen Knipprath gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von Dr. Dieter Nubert (BG SWR) an, dem der gesamte Bundesvorstand an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für sein großes Engagement dankt. v.l.n.r.:Hans-Jürgen Knipprath, Dagmar Bahr, Ulrich Eichbladt Dagmar Bahr ist seit 1995 Mitglied der VRFF Die Mediengewerkschaft. Im Jahr 2000 gründete sie zusammen mit Norbert Nix, Günter Dahlem und Klaus Körper- ich die Betriebsgruppe Deutsche Welle Berlin. Noch im selben Jahr nahmen die Kollegen der neuen Betriebsgruppe erfolgreich an den Personalratswahlen der Deutschen Welle teil. Seit dieser Zeit ist Dagmar Bahr ständiges Mitglied im ÖPR Berlin und im GPR der Deutschen Welle. Seit 2004 ist sie zudem stv. Vor- sitzende des ÖPR Berlin. Bereits von 2002 – 2006 war Dagmar Bahr stv. Bundes- vorsitzende der VRFF. Seit 2006 bekleidet sie das Amt der stv. BTK-Vorsitzenden der VRFF. Die VRFF Die Mediengewerkschaft freut sich, mit Dagmar Bahr eine erfahrene und engagierte Kollegin im Geschäftsführenden Bundesvorstand zu wissen und wünscht ihr für ihr Amt viel Erfolg und Schaffenskraft. [...] Weiterlesen...
8. Mai 200808.05.2008/vrff/BAR/Mainz: Am 06. Mai 2008 wurde Günter Walter von der Deutschen Welle Bonn in den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. In einer feierlichen Laudatio würdigten der Intendant der Deutschen Welle, Erik Bettermann, sowie der Verwaltungsdirektor, Dr. Reinhard Hartstein, den Werdegang und das Schaffen Günter Walters. Zahlreiche geladene Gäste gratulierten ihrem Kollegen zum Beginn seines neuen Lebensabschnitts. In seiner Ansprache würdigte der Bundesvorsitzende der VRFF Die Mediengewerkschaft, Ulrich Eichbladt, das enorme ehrenamtliche Engagement, das Günter Walter , der vor über 20 Jahren in die VRFF eingetreten ist, geleistet hat. Bereits in den 90er Jahren war er aktiv im Vorstand der Betriebsgruppe Deutsche Welle Bonn tätig, u. a. im Personalrat. 2004 übernahm er den Vorsitz der Betriebsgruppe. Seit 2006 ist er Vorsitzender der VRFF-Bundestarifkommission (BTK), seit 2007 ist er zudem in der BTK des dbb aktiv. Bereits seit 2002 ist er der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Deutschen Welle Bonn und Berlin. “Die VRFF Die Mediengewerkschaft gratuliert Günter Walter herzlich zu seinem Eintritt in den wohl verdienten Ruhestand”, so Eichbladt in seiner Ansprache. “Auch wenn Günter Walter sich jedoch jetzt aus dem aktiven Arbeitsleben verabschiedet, so werden wir – die VRFF- ihn nicht in Ruhe lassen. Wir freuen uns, dass er bereit ist, sich auch weiterhin mit seinem enormen Fachwissen tatkräftig in die tarifliche Gewerkschaftsarbeit einzubringen.” Die VRFF Die Mediengewerkschaft wünscht Günter Walter alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt und freut sich weiterhin auf die konstruktive Zusammenarbeit. [...] Weiterlesen...
11. Februar 200814.02.2008/vrff/VWI/Köln: 150 Euro extra -Mietnebenkostenrückerstattung – wie nett. Ich beschließe, mich von dem Geld beim angesagten Italiener mit einem feudalen Abendessen belohnen. Während ich versuche, mich auf meine Bestell- ung zu konzentrieren, höre ich ungewollt Gesprächsfetzen vom Nebentisch. Dort sitzen vier Männer mittleren Alters – braun gebrannt und mit offenen Terminkalen- dern, eingehüllt in feinstes Armani und mit Mont-Blanc-Kugelschreibern bewaff- net. Schlagartig wird mir bewusst, dass es sich dabei um einen Manager mit seinen Manager-Lehrlingen handeln muss. Nicht, dass ich voller Vorurteile gegen diese Berufskaste wäre – aber wer so unverschämt viel Geld hat und das auch so be- tont zeigt, ist entweder aus Russland (Energiebranche) oder er verdient sein Geld mit halbseidenen Geschäften (Rotlicht) – oder er ist eben Manager. Nach dem eher einfältigen Geschwafel zum Thema Golfclub in L.A., Yachtkauf in Düsseldorf und Schampus ohne Ende, werden die Stimmen am Nachbartisch schließlich ge- dimmt: “Die Werksschließung ist übrigens glatt durchgegangen. Und die 2.000 Mitarbeiter finden schon wieder irgendwas. Über 2 Monate habe ich darüber nach- gedacht, wie wir den Produktionsstandort verlagern können. Damit haben wir zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Osteuropäer sind glücklich, wenn sie Arbeit haben und wir steigern den Profit. Wenn unsere Aktionäre strahlen, sind sie taub und blind und unsere Gehaltserhöhung geht einfach durch. Übrigens, sind die neuen Subventionsanträge beim Land schon durch?” Es muss ziemlich weh tun, nicht mehr zu wissen, wohin mit all dem Geld, das dieser Mann mit der Arbeitsleistung seiner Angestellten verdient. Immer wieder verteidigen deutsche Manager die Höhe ihrer Bezüge. Eine 90-Stunden-Woche und die Verantwortung für Mitarbeiter und Aktionäre rechtfertige die Höhe des Einkommens, sagte Telekom-Chef René Obermann. Das aber sehen die ent- lassenen Telekom-Mitarbeiter ganz anders. Auch die Vorstandsvorsitzenden von Bahn, Siemens und Continental halten ihre Gehälter für angemessen. Sechzig Millionen Euro Gehalt im letzten Jahr hält auch Herr Wiedeking für eine ange- messene Bezahlung seiner Arbeitsleistung (bitte überprüfen!) – und bekommt noch Unterstützung von Politik und Verbänden. Niedersachsens Ministerpräsi- dent Christian Wulff rät übrigens in diesem Zusammenhang von einer “Neidde- batte” ab. Wie auch immer – mein leckeres Abendessen beim Italiener ist mir durch schlechte Gesellschaft endgültig versaut. Während die Armani-Typen fröhlich in die nächste Rotweinrunde gehen, lasse ich mein Dinner stehen und gehe nach Hause. Am nächsten Abend – immer noch sauer – höre ich die neuesten Meldungen von NOKIA aus Bochum. Die Fernsehnachrichten zeigen Menschen, die hemmungs- los weinen, weil sie ihren Job verlieren. Doch die Nokia-Manager, die vor wenigen Jahren 80 (!!!!) Millionen Euro von uns bekommen haben, sind zu keinerlei Zuge- ständnissen bereit. Nicht mal reden wollen sie und auch die Bundesregierung ist nur noch hilflos. Die NOKIA-Topmanager sind bereits dabei, in Rumänien “heu- schreckentechnisch” wieder Subventionen abzugreifen, damit Sie sich die Tasch- en mit Geld vollstecken können, das sie irgendwie gar nicht mehr ausgeben können. Und da stehe ich nun nach 10 Stunden Arbeit in meiner 15 Jahre alten Einbau- küche, reiße eine Packung “Miracoli” auf und frage mich, warum sich zur Hölle die Ackermänner, Wiedekings und Obermanns und die ganze andere Brut nicht schämen oder ein Drittel ihres Gehalts spenden – zum Beispiel für die NOKIA- Mitarbeiter in Bochum. Volker Widerspick [...] Weiterlesen...
20. Januar 200820.01.2008/vrff/GJÜ/Königswinter-Thomasberg: Von Freitag, 18.1, bis Sonntag, 20.1.2008, veranstaltete die VRFF Die Mediengewerkschaft ein gut besuchtes und richtungweisendes Seminar zum Thema Personalratswahlen in Königswinter- Thomasberg. Die Veranstaltung entwickelte sich zu einem regen Austausch von Ideen, Konzepten, Perspektiven zu den anstehenden Wahlen in den verschieden- en Betriebsgruppen und auch zum Kennenlernen neuer Mitgliedern. Unter der Seminarleitung von Hans-Jürgen Knipprath und Karl Rink entwickelten sich diese Tage zu einem echten KICK OFF mit neuen Ideen zu Slogans, Tipps zur Mitgliederwerbung und Motivationsschub für die wichtigen Aufgaben. Ziel für alle ist es jetzt, die Ideen im Wahlkampf umzusetzen und für positives Image und gute Ergebnisse in allen Sendern zu sorgen. Positives Feedback gab es nicht nur für die Tagung, sondern auch für das team- bildende Rahmenprogramm. Zufriedenheit nicht nur bei den Teilnehmern, sondern auch beim Bundesvorsitzenden Ulrich Eichbladt: “Das Seminar hat gezeigt, die ganze VRFF und jedes einzelne Mitglied geht hoch motiviert, mit Begeisterung und voller Energie an die anstehenden Aufgaben. Die Personalratswahlen können kommen, wir sind bereit.” Für Originalgröße bitte Foto anklicken [...] Weiterlesen...
14. Mai 200714.05.2007/vrff/DBA/Berlin: Vom 8.-11. Mai 2007 fand in Sevilla eine Fachtagung zum Thema “Integration der Jugend und älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt” statt. Veranstalter war die Akademie Europa, die Forschungs- und Weiterbildungseinrichtung der CESI (Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften).145 Teilenehmer aus fast allen EU Staaten von Dänemark bis Spanien nahmen an der Veranstaltung teil. Viel Raum nahm am ersten Tag das Thema “Gewalt an den Schulen” ein. Diese ist in Schulen mit einem problematischen sozialen Umfeld verstärkt anzutreffen. Schüler, deren Eltern über Jahre arbeitslos sind, sehen leider oft auch für sich oft keine Zukunftsperspektiven. Eltern fehlt zunehmend die Zeit sich ausreichend mit ihren Kindern zu beschäftigen, die Folge hiervon ist, dass diese statt dessen viel Zeit unkontrolliert vor dem Fernseher oder im Internet verbringen. Gewaltverherrlichende Filme und Spiele werden konsumiert und als eine der Ursachen für die erhöhte Gewaltbereitschaft angesehen. Alkohol und Drogenkonsum senken eben- falls die Hemmschwelle in Richtung Gewalt. Hier wäre es wichtig, das Freizeitangebot für die Jugendlichen zu verbessern sowie den Jugendlichen mit einem dem Arbeitsmarkt angepassten Ausbildungsangebot berufliche Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Die Kollegen der neuen EU-Mitglieder berichteten über weitere Schwierigkeiten aus ihren Ländern. In Polen sind zum Beispiel die Klassenfrequenzen zu hoch und die Lehrer unterbezahlt (EUR 250,– bis 500,–). In Rumänien ist die schulische Ausbildung oft wirklichkeitsfern. Auf der anderen Seite wandern die gut ausgebildeten Akademiker ins Ausland ab. Eine leider noch nicht ausreichend bekannte Perspektive für junge Menschen zeigte Joanna Baszture auf. Joanna Baszture (Europäische Kommission) ist für das Leonardo da Vinci Programm in den Ländern Großbritannien, Irland, Polen, Norwegen, Malta, Litauen und Luxemburg zuständig. Das Leonardo da Vinci Programm ermöglicht jungen Menschen, Mobilitätserfahrungen zu sammeln. So kann z. B. ein junger Finne in Irland seine beruflichen Kenntnisse erweitern. Dieses durch Fördermittel der EU finanzierte Programm ist für alle Bildungsarten offen, auch für junge Menschen mit Behinderungen. Viele der jungen Menschen, die an diesem Projekt teilnahmen, haben bereits im Gastland eine Anstellung gefunden bzw. mit Hilfe der dort gesammelten Erfahrungen im Anschluss daran in ihrem Heimatland. Ungefähr ab 2015 wird die demographische Entwicklung in den meisten Mitgliedstaaten der EU zu einem massiven Fachkräftemangel führen. Das könnte zur Verringerung der Arbeitslosenzahlen führen. Um eine Entlastung der Sozialsysteme zu erreichen, müssen höhere Beschäftigungsquoten erreicht werden. Dazu müssten für junge Eltern Verbesserungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden. Um die Beschäftig- ungsquote älterer Menschen zu erhöhen, sind aus gewerkschaftlicher Sicht eine Reihe von Voraussetzungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten und altersgerecht gestaltete Arbeitsplätze. Ältere Menschen bilden mit ihrer Berufs- und Lebenserfahrung ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Reservoir. Anstatt das Rentenalter weiter nach oben zu setzen, sollte über flexiblere Übergänge nachgedacht werden, denn viele Menschen verkraften den radikalen Schritt vom Berufsleben in den Ruhestand nicht sehr gut. Ein Kollege aus Dänemark berichtete, dass er zur Zeit mit seinem Arbeitgeber sein- en Eintritt in den Ruhestand verhandelt. Er wird versuchen, ein Modell auszuhandeln, das es ihm ermöglicht, noch weiter zu arbeiten, aber trotzdem ausreichend Zeit für sein Hobby zu haben. Ein solches Verfahren sei in Dänemark bereits gängige Praxis. Trotz einem abwechslungsreichen Abendprogramm blieb noch genügend Zeit, Kontakte zu knüpfen und Er- fahrungen auszutauschen. Mit vielfältigen Eindrücken aus einer wunderschönen Stadt und vielen Anregungen und Ideen im Gepäck traten die Teilnehmer am Freitag ihre Heimreise an. Die VRFF Die Mediengewerkschaft wird mit Hilfe ihrer engagierten Mitglieder ihren Beitrag dazu leisten, dass dieser Wandel im Sinne und zum Wohle aller Beschäf- tigten vollzogen werden kann. [...] Weiterlesen...
1. Dezember 200601.12.2006/vrff/VWI/Köln: Wer kennt sie nicht, die Szene aus Heinrich Spoerls Feuerzangenbowle, in der der Spoerl den Lehrer Bömmel in gemütlich-nieder-rheinischem Dialekt fragen lässt: “Also, wat is en Dampfmaschin? Da stelle mer uns janz dumm.” Was dabei wenigen bewusst sein mag: das ist ein guter Weg, um das vermeintlich schon Bekannte und auch das Unbekannte zu erhellen – wie zum Beispiel das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. “Also, wat is de Neue Gleichbehandlungsgesetz? Da stelle mer uns janz dumm.” Dann versuchen wir es mal, zuerst die Definition: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das es zum Ziel hat, ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten Angehörige der durch das Gesetz geschützten Personengruppen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese sich in einer gesetzlich verbotenen Weise gegenüber dem Geschützten verhalten. Doch was bedeutet das? Wer wird jetzt eigentlich geschützt? Das AGG schützt im arbeitsrechtlichen Teil Beschäftigte. Das sind Bewerber, Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Selbstständige, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Achtung: Soweit es um den Zugang zur Erwerbstätigkeit und den beruflichen Aufstieg geht, gelten die Vorschriften auch für Selbstständige und Organmitglieder, also Vorstände und Geschäftsführer. Was ist verboten? Beschäftigte dürfen nicht wegen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität benachteiligt werden. Benachteiligungen sind unzulässig in Bezug auf Einstellungs- sowie Auswahlkriterien für den beruflichen Aufstieg, Beschäftigungsbedingungen gleich welcher Art und Entlassungsbedingungen. Erfasst ist somit das Beschäftigungsverhältnis “von der Wiege bis zur Bahre”, bei Selbstständigen und Organen nur der Zugang und der Aufstieg. Nicht entscheidend ist, ob jemand bewusst benachteiligt werden soll (“der gute Wille allein zählt nicht”), sondern das Ergebnis, die weniger günstige Behandlung als solche ist widerrechtlich. Praktisch bedeutsam ist dies bei mittelbaren Benachteiligungen und bei “Motiv-bündeln”. Liegen erst einmal Indizien vor, die eine Benachteiligung wegen eines der Merkmale vermuten lassen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass in einem Bündel von Motiven, das die Entscheidung beeinflusst hat, bspw. das Geschlecht des abgewiesenen Bewerbers, überhaupt nicht als negatives oder das andere Geschlecht überhaupt nicht als positives Kriterium enthalten ist. Solche Indizien beruhen meist auf reinen Nachlässigkeiten, die “teuer” werden können: hat der Arbeitgeber z.B. vergessen, die Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen zu unterrichten, so ist dessen Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft zu vermuten. Die “Kunst”, (Gerichts)Prozesse mit “teurem” Ausgang zu verhindern, liegt also darin, jetzt proaktiv betriebliche Prozesse zu überprüfen, um Indizien zu vermeiden. Worauf ist zu achten? Stellenausschreibungen sind so neutral und sachbezogen wie möglich zu formulieren. Im Hinblick auf das Merkmal “Alter” sollten Formulierungen wie z.B. “junge(r) dynamische(r) Mitarbeiter(in)” oder “für unser jung- es, dynamisches Redaktionsteam wird gesucht” vermieden werden. Schon dabei kann es sich um ein Indiz für eine Diskriminierung handeln, auch wenn § 10 AGG hier Ausnahmen zulässt. Merke: eine unterschiedliche Behandlung ist auch zulässig, wenn bereits bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Merkmals durch “geeignete und angemessene Maßnahmen ausgeglichen” werden sollen. Denkbar wäre es, dass ein Unternehmen mit vielen jungen Mitarbeitern gezielt ältere Mitarbeiter einstellt, um deren Anteil an der Belegschaft zu erhöhen. Bewerbungsunterlagen sind sorgfältig durchzusehen. Aus England ist ein Fall bekannt, in dem ein Bewerber zwei annähernd gleiche Bewerbungsmappen ein- gereicht hatte, ein Exemplar unter exotisch klingendem Namen, ein weiteres mit britischem Namen. Wenn die Bewerbungsmappe dem Bewerber mit dem exotischen Namen zeitlich vor der anderen mit einer Absage zurückgesandt wird oder es sogar in einem Fall zu einem Vorstellungsgespräch kommt, könnte auch dies als Indiz für eine Benachteiligung angesehen werden. Bei Absagen sollte, wie bei der Stellenausschreibung, auf eine neutrale Formulierung geachtet werden, am besten keine auf die Person der abgelehnten Bewerber gerichteten Formulierungen verwenden und sich bei telefonischen Rück- fragen “bedeckt” halten. Aber: gegenüber einem abgelehnten schwer behinderten Bewerber kann sich der Arbeitgeber später nur auf solche sachlichen Gründe für die Ablehnung berufen, die er ihm unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat. Was ist noch erlaubt? Grundsätzlich darf nur dann, wenn eines der Merkmale wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt und die Anforderung angemessen ist, deswegen unterschiedlich behandelt werden, sofern der Zweck rechtmäßig ist. Darf, wer ein Korrespondentenbüro im Nahen Osten unterhält, Bewerbungen von Frauen als Freie Mitarbeiterinnen oder Korrespondenten aussondern, weil sie von potentiellen Gesprächspartnern nicht als Redakteur akzeptiert werden? Sind nur junge aufstrebende Autoren als Live-Reporter geeignet? Darf nach der Zugehörigkeit zur Neuapostolischen Kirche gefragt werden? Darf dem überzeugten Vegetarier und Tierschützer, der sich weigert, eine Kochsendung über die Zubereitung des T-Bone-Steaks zu betreuen, gekündigt werden? Letzteres hängt von der Frage ab, was eine “Weltanschauung” ist. Ist sie mehr als nur eine “Überzeugung”? Kündigungen und AGG. Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Dennoch enthält das Gesetz einige flankierende Regelungen, z.B. zur Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Ihm darf kein genereller Vorrang gegenüber den anderen Auswahlkriterien zukommen, entscheidend müssen die individuellen Besonderheiten bleiben. Auch im Übrigen enthält § 10 AGG zahlreiche, relativ konkrete Regelungen über die Möglichkeit, wegen des Alters unterschiedlich zu behandeln, unter anderem in Sozialplänen. Schulung von Mitarbeitern! Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gegen Benachteiligungen einzuschreiten und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Entsprechende Schulungsveranstaltungen gelten als Erfüllung dieser Verpflichtung. Beschäftigte mit Weisungsbefugnis müssen besonders geschult werden, da dem Arbeitgeber deren Diskriminierungshandlungen zugerechnet werden. Schadenersatz und Entschädigung. Bei einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot hat er den wirtschaftlichen Schaden zu ersetzen sowie eine Entschädigung für einen nichtvermögensrechtlichen Schaden zu zahlen. Während der Entschädigungsanspruch begrenzt ist auf immerhin 3 Monatsvergütungen, wenn der Bewerber um eine Stelle auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, sind sowohl der Entschädigungsanspruch gegenüber dem Bestqualifizierten und der Schadenersatzanspruch stets nach oben offen. Das “Horrorszenario” eines benachteiligten Bewerbers, der bis zum Eintritt in die Rente eine “Aufstockung” seiner Bezüge durch den Arbeitgeber fordert, dem es im Prozess nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass der Bewerber ausschließlich aus sachlichen Gründen nicht eingestellt wurde, ist daher zumindest theoretisch nicht ausgeschlossen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten in allen Betrieben umgehend Beschwerdestellen benannt werden. Das AGG schreibt Unternehmen u. a. vor, dass eine Person als Ansprechpartner für Beschwerden benannt werden muss. Außerdem muss der Gesetzestext den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel durch Aushang, zugänglich sein. Ach übrigens: Seit Einführung des Gesetzes mehren sich Berichte über Personen, die sich nur zum Zwecke der Erlangung von Schadenersatzansprüchen nach dem AGG bei Unternehmen und Firmen auf Stellenausschreibungen bewerben, die diskriminierende Inhalte haben. Solche Inhalte sind schon Formulierungen wie “junges Team” (Alterdiskriminierung) oder “Bewerbung mit Lichtbild” (Diskriminierung wegen der Rasse oder Herkunft). Die Bewerber haben kein Interesse an einer Anstellung, sondern machen nach einer Absage Rechte aus dem AGG geltend. Diese Praxis ist nach dem 611a-Hopping benannt. Inzwischen führt eine Anwaltskanzlei ein Archiv über dort gemeldete Fälle von 611a- und AGG-Hopping zu Beweiszwecken. Abfragen können dort kostenlos gestellt werden. “Also, wat is de Neue Gleichbehandlungsgesetz?” – ist doch alles klar jetzt – oder? [...] Weiterlesen...