News Bundestarifkommission

29. Juni 202229.06.2022/VRFF/Mainz: In vielen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finden aktuell Tarifverhandlungen statt. Just in dieser Zeit schlägt Bundeskanzler Olaf Scholz vor, dass die Gewerkschaften doch bitte höhere Einmalzahlungen anstatt prozentualen Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Inflation akzeptieren mögen. Der Vorsitzende der VRFF-Bundestarifkommission, Christian Gesch merkt hierzu Folgendes an: “Eine Einmalzahlung zum jetzigen Zeitpunkt ist sicherlich nett gemeint, aber überhaupt nicht zielführend. Heute wurden die neuen Inflationszahlen veröffentlicht und mittlerweile haben wir eine Prognose von 6,9 % für das Jahr 2022 mit steigender Tendenz. Und die dadurch gestiegenen Preise werden sicherlich nicht wieder auf ihr altes Niveau zurückfallen. Eine hohe Einmalzahlung ist demnach keine dauerhafte Lösung. Es ist umso wichtiger, dass in den Tarifverhandlungen dieses Jahr ein nachhaltiger Abschluss erzielt wird, der die dauerhaft gestiegenen Preise auffängt. Auch da werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Rentner legen, die eben nicht mehr unter die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse fallen”. Der Vorschlag von Bundeskanzler Scholz sei auch ein gravierender Eingriff in die Tarifautonomie, so Gesch weiter. Tarifverhandlungen gehörten in die Hände der Gewerkschaften und der Arbeitgeber. Die Bundesregierung habe sicherlich andere Möglichkeiten, um die steigenden Inflationszahlen zu reduzieren, denn man werde nicht zulassen, dass die eigenen Mitglieder darunter litten, führt Gesch abschließend aus. [...] Weiterlesen...
19. Juni 202216.06.2022/VRFF/SR/Mainz: Die Mitglieder der Bundestarifkommission der VRFF die Mediengewerkschaft trafen sich am 14./15.06.2022 im Art’otel Köln.Es stand unter anderem die Neuwahl der/des Stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestarifkommission und eine inhaltliche Neuausrichtung der BTK auf der Tagesordnung. Zum Stellvertreter des Vorsitzenden der BTK, Christian Gesch (ZBS) wurde Matthias Kopatz (WDR) gewählt. Der Diskussion und Einordnung über die laufenden und anstehenden Tarifverhandlungen der Rundfunkanstalten folgten strategische Überlegungen in Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung zwischen den Betriebsgruppen. [...] Weiterlesen...
19. Juni 202216.06.2022/VRFF/SR/Mainz: Anfang dieser Woche trafen sich Mitglieder aus Betriebsgruppen und Bundestarifkommission im Kölner Art’Otel zum VRFF-Seminar in Sachen Verhandlungstraining. Ziel war es, zu lernen, wie man sich richtig in Verhandlungen verhält und argumentiert, zu üben, Forderungen passend vorzutragen und mit Argumenten zu bekräftigen sowie in kritischen Situationen passend zu reagieren. Der erfahrene Referent Michael Vetter (Redakteur, Nachrichtensprecher, Rhetorik- und Kommunikationstrainer) schaffte es, sehr kurzweilig und gespickt mit vielen Beispielen und Anekdoten aus der Praxis, den Teilnehmenden die Psychologie in Tarifverhandlungen zu erklären. In Rollenspielen wurden die unterschiedlichen Sichtweisen von Arbeitgeber und Gewerkschaft dargestellt. Verhandlungsführung und -strategie wurden geübt und im Plenum diskutiert. Fallbeispiele, Simulationen und Feedbackrunden vervollständigten das Seminar. Das einhellige Echo der Teilnehmenden war: spannend, überaus nützlich und lehrreich. Ein beeindruckendes Seminar. Danke, Michael Vetter! Ein Dank geht auch an Andreas Hemsing (Stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Komba) sowie an Oliver Welte (Geschäftsführer der dbb Akademie) für die Unterstützung bei der Organisation dieses passgenauen Seminars! [...] Weiterlesen...
4. September 202004.09.2020/UT/VRFF-BTK/Königswinter: 4,8 % Gehaltserhöhung, aber mindestens 150 Euro für ein Jahr mit dem Hintergrund die Verhandlungen wieder mit den Ländern gemeinsam laufen zu lassen. Auszubildende 100 Euro, Übernahmegarantie und ein kostenloses Jobticket. Das ist die Empfehlung der VRFF-Bundestarifkommission bei anstehenden Tarifverhandlungen in den Sendern. Damit orientiert die VRFF sich weiterhin an den Forderungen des dbb für den Tarifvertrag-Länder im Öffentlichen Dienst (TV-L) Günter Walter berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz nicht angenommen hat. Erst wenn ein Präzedenzfall vorliegt soll das Verfahren aufgenommen werden. Die Strukturreform bei ARD, ZDF und Deutschlandradio wird weiterhin ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit der VRFF-BTK sein. Es wird eine Klausurtagung angestrebt, die Zustimmung des BuVos vorausgesetzt, soll diese im April/Mai 2021 durchgeführt werden. Für die Vorbereitung wurde ein Team gebildet, bestehend aus: Christoph Eich (BG Deutsche Welle Bonn), Christian Gesch (BG Beitragsservice), Uwe Tapken (BG Hessischer Rundfunk) und Peter Winne (BG Bremen) Auf dem kommenden Gewerkschaftstag wird Günter Walter nicht mehr für das Amt des BTK Vorsitzenden kandidieren. Zum Dank für seine jahrelange Arbeit gab es eine kleine Abschiedsfeier unter Corona-Auflagen mit überraschendem Besuch des Bundesvorstandes der VRFF. Ulrich Eichbladt, der Bundesvorsitzende der VRFF, überreicht Günter Walter zum Abschied ein Fotoband mit Erinnerungen unserer VRFF-Betriebsgruppen. Für die Nachfolge wollen Michael Funken (BG ZDF), Uwe Tapken (BG Hessischer Rundfunk) als Vorsitzender und Christan Gesch (BG Beitragsservice) als Stellvertretung kandidieren. [...] Weiterlesen...
19. März 201916.03.2019/VRFF-BTK/Bonn: 6 % Gehaltserhöhung pro Jahr, aber mindestens 200 Euro – das ist die Empfehlung der VRFF-Bundestarifkommission für Kernforderungen bei den anstehenden Tarifverhandlungen in den Sendern. Weitere Empfehlungen: 100 Euro Lohnerhöhung für Auszubildende sowie deren Übernahme nach Abschluss der Ausbildung, ferner ein Tag Freistellung für Gesundheitsvorsorge pro Jahr für alle. Damit orientiert die VRFF sich an den Forderungen des dbb für den Tarifvertrag-Länder im Öffentlichen Dienst (TV-L). Den Abschluss beim TV-L mit rund 8 % Lohnerhöhung in 33 Monaten würdigte der Vorsitzende der VRFF-Bundestarifkommission, Günter Walter, als einen akzeptablen Erfolg. Walter appellierte an die VRFF-Betriebsgruppen, in den Sendern über aktuelle Gesetzesänderungen zu berichten – vor allem zur Brückenteilzeit mit einem verbrieften Recht auf Rückkehr in Vollzeit sowie zum Berufsausbildungsgesetz. Weiterhin stehen an ein Verbot von Kettenverträgen bei der Befristung sowie Einschränkungen bei der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen. Die Diskussion über Strukturreformen bei ARD, ZDF und DeutschlandRadio wird ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit der VRFF-Bundestarifkommission sein. Es gelte, sich auf Auslagerungen von Arbeit in Tochterfirmen oder auf die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen vorzubereiten, erklärte BTK-Vorsitzender Günter Walter. Bei Überleitungstarifverträgen, die mehrere Sender betreffen, könne die BTK eine gemeinsame Verhandlungskommission der VRFF organisieren und auch die Verhandlungsführung übernehmen. Auf dem VRFF-Gewerkschaftstag im kommenden Jahr wird der langjährige BTK-Vorsitzende Günter Walter nicht mehr für dieses Amt kandidieren. Für die Nachfolge wollen Michael Funken (BG ZDF) und Christian Gesch (BG Beitragsservice) als Vorsitzender bzw. Stellvertretung kandidieren. [...] Weiterlesen...
19. April 2018Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit 19.04.2018/VRFF-BTK/GW/Bonn: Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer. Statistische Erhebungen in Deutschland weisen eine Differenz von bis zu 21% aus – und selbst bei vergleichbarer Qualifikation beträgt der Entgeltunterschied 6%. Das lässt sich auf eine versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt schließen. Um Lohnlücken zu schließen, wurde ein gesetzgeberisches Maßnahmebündel auf den Weg gebracht, das unter anderem die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, den Ausbau der Kinderbetreuung, die Reform des Elterngeldes und die Einführung des Elterngeldes Plus umfasst. Zudem wird per Gesetz die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen gefördert. Das Ziel, eine faire Entlohnung von Männern und Frauen sicherzustellen, verfolgt das neue Entgelttransparenzgesetz. Das Gesetz normiert dafür einen Auskunftsanspruch der Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer erhalten das Recht zu erfahren, wieviel Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit vergleichbarer Arbeit verdienen. Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die in einem Betrieb mit mindestens 200 Mitarbeitern arbeiten. Adressat des Antrags auf Auskunft ist grundsätzlich der Personalrat. Der Beschäftigte muss seinen Auskunftsanspruch in Textform geltend machen. Binnen drei Monate muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten schriftlich Antwort erteilen. [...] Weiterlesen...
12. April 201811.04.2018/VRFF-BTK/GW/Bonn: Die Bundestarifkommission hat sich auf ihrer Sitzung am 10. März 2018 in Bonn u.a. mit den Auswirkungen des Koalitionsvertrages beschäftigt, die in den nächsten vier Jahren in Form von Gesetzen verabschiedet werden sollen. Als erstes ist der Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer über die Entgeltstruktur in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern am 06. Januar 2018 in Kraft getreten.  Diesem soll in den nächsten zwei Monaten das Gesetz über das Recht auf Teilzeit und Rückkehr auf Vollzeit folgen. Alle Ausbildungsberufe sollen modernisiert werden und in ein neues Berufsbildungsgesetz, das am 01. August 2019 in Kraft tritt, einfließen. Vorgesehen, jedoch noch nicht terminiert sind: Verbot von Kettenfristverträgen mit Sachgrund über fünf Jahre Begrenzung von Fristverträgen ohne Sachgrund auf 18 Monate mit maximal einer Verlängerung und Begrenzung auf 2,5 % der Beschäftigten in einem Betrieb; jeder weitere Fristvertrag gilt automatisch als Festvertrag Im Hinblick auf die weitere Digitalisierung sollen die Persönlichkeitsrechte in einem Beschäftigungsdatenschutzgesetz festgelegt werden Alle Arbeitnehmer sollen das Recht auf Beratung durch die Arbeitsagentur erhalten. Dies betrifft die Änderung der Arbeitsabläufe durch die Digitalisierung, dokumentiert durch ein Aufstiegsfortbildungsgesetz Sobald die vorgenannten Ausführungen im Koalitionsvertrag gesetzlich festgeschrieben werden, werde ich separat darüber berichten. [...] Weiterlesen...
19. Februar 201801.12.2017/dbb: Am Abend des 20. November 2017 hat sich die neue Bundestarifkommission (BTK) des dbb konstituiert. Erste wichtige Amtshandlung der neuen BTK war die Wahl einer neuen Geschäftsführung, die neben dem Fachvorstand Tarifpolitik aus sechs Personen besteht. Da es mehr Kandidaten als Plätze gab, hatten die Mitglieder der BTK nicht nur die Wahl, sondern auch die Auswahl. Zum Nachfolger von Willi Russ als Fachvorstand Tarifpolitik wurde bereits am Vormittag des 20. November 2017 Volker Geyer von der DPVKOM vom Gewerkschaftstag des dbb gewählt. Damit ist er zugleich auch Vorsitzender der BTK. Folgende Kandidaten sind gewählt worden und bilden fortan gemeinsam mit Geyer die BTK-Geschäftsführung: Thomas Gelling (GDL) Siglinde Hasse (GdS) Andreas Hemsing (komba) Karl-Heinz Leverkus (DSTG) Hermann-Josef Siebigteroth (VDStra.) Jens Weichelt (SLV im VBE) Lediglich Siebigteroth ist neu gewählt worden. Alle anderen Mitglieder der Geschäftsführung blicken bereits auf unterschiedlich lange Mitgliedszeiten in diesem Gremium zurück. [...] Weiterlesen...
11. Juli 201711.07.2017/VRFF/BTK/GW: Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Klage des dbb und weiterer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz im Wesentlichen abgewiesen. Das Tarifeinheitsgesetz bleibt in Kraft! Zwei Verfassungsrichter gaben ein Sondervotum ab, das die Klage stützt. Allerdings fordert das Gericht Nachbesserungen vom Gesetzgeber. Eine Regelung wird vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften müssen Berücksichtigung finden. Der Gesetzgeber muss in diesem Punkt bis Ende 2018 Abhilfe schaffen. Bis zur Neuregelung darf ein Tarifvertrag nur in Kraft treten, wenn die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaften ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt. Aus unserer Sicht werden sich jetzt die Arbeitsgerichte mit den Fragen –          wer ist die Mehrheitsgewerkschaft, –          wie wird ein Betrieb abgegrenzt und –          sind die Interessen der Minderheitsgewerkschaften berücksichtigt befassen müssen. Die BTK wird sich ggf. in einer Sondersitzung mit dem Thema befassen, sobald die Urteilsbegründung vom Verfassungsgericht schriftlich vorliegt. [pdf-embedder url=”https://vrff.de/storage/Urteil-Tarifeinheitsgesetz-komplett-vom-11.07.2017.pdf” title=”Urteil Tarifeinheitsgesetz komplett vom 11.07.2017″] [...] Weiterlesen...
21. April 201721.04.2017/dbb/Berlin: Der dbb berichtete über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Abgeltung von Mehrarbeit in Gestalt von Bereitschaftsdiensten. Ergänzend hierzu wird auf folgendes aufmerksam gemacht: Wer unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung Mehrarbeit in Gestalt von Bereitschaftsdienst geleistet hat, ohne hierfür eine vollständige Stundengutschrift erhalten zu haben, sollte seine Ansprüche zeitnah geltend machen. Der dbb stellt daher das folgende Antragsmuster auf Zeitgutschrift zur Verfügung. Bereitschaftsdienst-Formular-Antrag Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens August dieses Jahres einzureichen. Es kann die Gutschrift rückwirkend für drei Jahre geltend gemacht werden. Im laufenden Jahr 2017 können mithin Ansprüche aus 2014 bis zum Ablauf dieses Jahres (2017) geltend gemacht werden. Der vorliegende Musterantrag gibt die Möglichkeit, anspruchswahrende Schritte einzuleiten. Der Antrag leitet das Verwaltungsverfahren ein, hemmt jedoch noch nicht die Verjährung. Reaktionsmöglichkeiten der Dienstherren: 1. Ablehnungsbescheid Hier ist seitens des Einzelmitglieds Widerspruch innerhalb eines Monats seit Zugang möglich und erforderlich. 2. Widerspruchsbescheid (nach Ablehnung und Widerspruch) Hier ist seitens des Einzelmitglieds Klage innerhalb eines Monats seit Zustellung zu erheben. 3. Keine Reaktion Nach drei Monaten ohne Reaktion des Dienstherrn besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. [...] Weiterlesen...
1. April 201701.04.2017/VRFF-BTK/AH/Bonn: In den Räumen der deutschen Welle in Bonn traf sich am 31. März die Bundestarifkommission der VRFF zu einer Sitzung. Die Treffen dienen den Mitgliedern zum Austausch in Bezug auf eine abgestimmte Tarifarbeit in den Betriebsgruppen.  Konkret wurden die folgenden Themenbereiche beleuchtet und vertieft: Entwicklungen und Tendenzen in der Tarifarbeit des dbb bzw. der dbb-tarifunion: die Mitglieder der BTK wurden vom Vorsitzenden der BTK über den Weg zum Abschluss im öffentlichen Dienst der Länder informiert. Die Mitglieder der BTK berieten über eine gemeinsame Empfehlung für die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen in den Häusern und empfehlen den Betriebsgruppen, eine Tariferhöhung um 6 % zu fordern. Die Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes und der Stand der Klagen gegen dieses Gesetz wurden erörtert; eine Klärung ist wohl erst zum Jahresende hin zu erwarten. Die Mitglieder der Bundestarifkommission diskutierten zudem über zu erwartende Veränderungen in der Arbeitswelt durch die Digitalisierung (Stichwort: Arbeit 4.0). Die Teilnehmer sehen umfangreiche Entwicklungen, die weit über Tariffragen hinausgehen und einer flächendeckenden Diskussion und Vertiefung bedürfen. Zudem berichteten die Tarifbeauftragten der jeweiligen Häuser über ihre Tarifarbeit vor Ort. Die Berichte der Betriebsgruppen zum Tarifgeschehen und die Diskussionen dienen der gegenseitigen Information und bieten wertvolle Hilfestellungen. Erstmalig in der BTK zugegen war der Tarifbeauftragte der neu gegründete Betriebsgruppe Semperoper, der über die Gegebenheiten in Dresden berichten konnte.  [...] Weiterlesen...
18. Januar 201718.01.2017/VRFF/GW/Euskirchen: Der BTK-Vorsitzende, Günter Walter, informiert hier aktuell über Neuerungen aus dem Tarifbereich. Gesetzlicher Mindestlohn Der Mindestlohn steigt ab 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde   Tariflöhne Tarifverträge können jetzt leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten dann auch für Beschäftigte und Arbeitgeber der jeweiligen Branche, die nicht Mitglied der Gewerkschaft bzw. des Arbeitgeberverbandes sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Leiharbeit und Werkverträge Leiharbeit soll nur auf ihre Kernfunktion beschränkt werden, z.B. Auftragsspitzen zu bewältigen, Ersatz für erkrankte Mitarbeiter. Wenn Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer länger als 18 Monate in einem Entleihbetrieb arbeiten, haben sie Anspruch auf eine Festanstellung. Bereits nach neun Monaten erhalten sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Abweichungen von diesen Fristen sind nur durch Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen möglich. Unternehmen sind verpflichtet, offenzulegen, wer in welchem Rechtsverhältnis und mit welcher Vergütung tätig ist. Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Werksverträge dürfen arbeitsrechtliche Schutzstandards nicht umgehen. Gerechtere Löhne für Frauen Zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung von Frauen soll ein Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen werden, das Unternehmen zwingt, Transparenz herzustellen. Renten Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Menschen, die aus gesundheitlichen oder unfallbedingten Gründen erwerbsunfähig werden, erhalten eine höhere Erwerbsminderungsrente. Es wird so gerechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, statt bis zum 60. Lebensjahr. Beschäftigte können vor Erreichen des Rentenalters eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente kombinieren. [...] Weiterlesen...
25. Oktober 201625.10.2016/VRFF/GW/Mainz: Der Bundestag hat am 19.10.2016 ein Gesetz zur Regulierung von Leih- und Werksverträgen verabschiedet. Demnach sollen Leiharbeiter nach neun Monaten Tätigkeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Leiharbeiter dürfen auch nicht mehr als “Streikbrecher” eingesetzt werden. Z. Zt. wird die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitskräften auf 1 ½ Jahre beschränkt, danach müssen sie von der jeweiligen Firma übernommen werden. [...] Weiterlesen...
23. März 201621.03.2016/VRFF/GW/Bonn: Der dbb hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beauftragt, eine wissenschaftliche Studie über die Entwicklung der befristeten Beschäftigungen im öffentlichen Dienst zu erstellen. Es wurden Daten aus dem gesamten öffentlichen Dienst einschl. des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgewertet. Aus 15 repräsentativ ausgewählten Dienststellen und Betrieben wurden neben den Personalverantwortlichen auch Personalräte und Gewerkschaften nach der Befristungspraxis befragt. Die Studie belegt, dass insgesamt etwa 10% der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur einen Fristvertrag haben. Auffällig ist, das von der befristeten Beschäftigung vornehmlich jüngere Arbeitnehmer betroffen sind. Bei den 17 – bis 25-jährigen Beschäftigten ist fast jeder vierte Mitarbeiter und bei den 25 – bis 35-jährigen fast jeder fünfte Mitarbeiter nur befristet beschäftigt. Des Weiteren ergab die Studie, das 60% aller Neuanstellungen nur befristet erfolgen. In der freien Wirtschaft liegt der Wert etwa bei 40%. In einigen Rundfunkanstalten beträgt die befristete Neueinstellung sogar 100%, obwohl das Durchschnittsalter der Belegschaft bei über 50 Jahren liegt. Auszubildende werden zwar zu 65% übernommen, davon aber wiederum nur die Hälfte ohne Befristung. Die Gewerkschaften steuern diesem nicht hinnehmbaren Trend mit Forderungen nach unbefristeter Übernahme aller Auszubildenden und dem tariflichen Ausschluss sachgrundloser Befristungen entgegen. Die Befristung soll auf einen vorübergehenden Zusatzbedarf, wie z.B. befristeten Projekten, Vertretung von erkrankten- oder in Elternzeit befindlichen Mitarbeitern, beschränkt bleiben. [...] Weiterlesen...
18. September 201528.08.2015: Während die freie Wirtschaft aufgrund des drohenden Fachkräftemangels in einigen Berufen wieder verstärkt zu Festanstellungen zurückkehrt, ist die Befristung in den Rundfunkanstalten fast zur Regel geworden. In einigen Rundfunkanstalten ist nahezu ¼ der Belegschaft in Form von prekärer Beschäftigung angestellt. Wir fordern die Rundfunkanstalten auf, auch im eigenen Interesse von den befristeten wieder zu den unbefristeten Anstellungen zurückzukehren. Im anderen Fall werden die Rundfunkanstalten in manchen Bereichen (wie z.B. im digitalen Bereich) ihren Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeitern nicht mehr decken können und so ihren Auftrag gefährden. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung ist es wichtig, gute Mitarbeiter, die mit den Techniken bestens vertraut sind, zu gewinnen und auch zu halten. Das Arbeiten in der digitalen Welt stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Rundfunkanstalten vor besondere Herausforderungen bei der Qualifizierung, was festangestellte Mitarbeiter erfordert. Die von der Digitalisierung betroffenen Berufsbilder, besonders in IT-Bereichen, werden zunehmen und zu einem Fachkräftemangel führen. Daher ist es für die Rundfunkanstalten jetzt wichtig, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind und werden alte Berufsbilder verschwinden und neue entstehen. Daher wird eine ständige Weiterbildung und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen immer wichtiger. Mit jedem gut ausgebildeten Mitarbeiter, der den Rundfunk verlässt, geht mit ihm auch das Wissen ein Stück weit verloren. Die VRFF ist davon überzeugt, dass die Digitalisierung die Arbeitswelt total verändern wird und nur Unternehmen mit hoch qualifizierten und motivierten Mitarbeitern auf dem Arbeitsmarkt bestehen werden. Günter Walter BTK-Vorsitzender [...] Weiterlesen...
8. Mai 201507.05.2015/VRFF/ABR-IN/Köln: Die Tarifkommission WDR/Beitragsservice der VRFF hat sich am 05.05.2015 zur ersten Gehaltstarifverhandlungsrunde mit den Verantwortlichen des WDR getroffen. Wir fordern: ·        5,5 % pro Jahr ·        175 Einmalzahlung ·        100 € Erhöhung für die Azubis Das aktuelle Angebot des WDR lautet wie folgt: ·        1,72 % 2015 ·        1,96 % 2016 Gehaltserhöhung ·        gleiche lineare Erhöhung der Renten ·        Laufzeit von 24 Monaten Aus unserer Sicht ist das Angebot nicht tragbar. Viele Faktoren der internen Finanzen sind noch nicht eingerechnet. Wir haben in der Verhandlungsrunde insbesondere unseren Wunsch für gemeinsame Tarifverhandlungen aller vertretenen Gewerkschaften kundgetan, was seitens des WDR begrüßt wurde. Ein nächster Verhandlungstermin ist für Juni geplant.   [...] Weiterlesen...
27. März 201527.03.2015/VRFF/PH/Saarbrücken: Am 20.03.2015 tagte die Bundestarifkommission der VRFF bei der Deutschen Welle in Bonn. Es wurden u. a. folgende Themen diskutiert: – Gesetz zur Tarifeinheit – Altersversorgung in den Rundfunkanstalten Zu 1) Günter Walter berichtete, dass nach dem Plan der Bundesregierung das Gesetz zur Tarifeinheit am 01.07.2015 in Kraft treten wird. Der DBB wird im Verbund mit dem Marburger Bund, dem Deutschen Journalistenverband und der Gewerkschaft Cockpit nach Inkrafttreten des Gesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die VRFF ist entschieden gegen das Gesetz, weil es indirekt gegen das Streikrecht, die informelle Selbstbestimmung und das Grundgesetz verstößt und zu einer Einheitsgewerkschaft führt. Zu 2) Die Rundfunkanstalten möchten die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen mit einer Reduzierung der Betriebsrenten verknüpfen. Aus Sicht der VRFF-Bundestarifkommission ist dies nur möglich, wenn der erst in 2005 geschlossene Grundsatztarifvertrag für die Altersversorgung , der auf ARD-Ebene abgeschlossen wurde, gekündigt wird. Wir lehnen eine Kürzung der Altersversorgung ab, sind aber bereit, auf ARD-Ebene zu verhandeln, wenn sich die Rundfunkanstalten durch die allgemeine Entwicklung einseitig belastet fühlen. Für die eventuellen Verhandlungen hat die VRFF-Bundestarifkommission eine Verhandlungskommission gebildet. Gewerkschaftstag 2015: Günter Walter wird nochmals zur Wahl des BTK-Vorsitzenden antreten. Für diese weitere Wahlperiode sollte ein Stellvertreter gewählt werden, den er als seinen Nachfolger einarbeiten kann. Der nächste BTK-Termin findet am 18. März 2016 statt. [...] Weiterlesen...
23. März 201523.03.2015/VRFF/IWB/Mainz: Am Freitag, den 20. März 2015, tagte die VRFF-Bundestarifkommission bei der Deutschen Welle in Bonn. Es wurden eine Reihe von Themen erörtert. In vielen ARD-Anstalten stehen die Gehaltstarifverhandlungen auf der Agenda. Auch die Versorgungstarifverträge sollen neu verhandelt werden. Im ZDF wurden bereits der Gehaltstarif- sowie der Versorgungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2015 durch das Haus gekündigt. Die BTK setzt sich mit den zu erwartenden Verhandlungen auseinander und versucht, eine Strategie zu entwickeln, wie in dieser Angelegenheit am besten zu verfahren sei. Speziell die Versorgung bereitet der BTK Sorge. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die Häuser die dynamische Rentenanpassung von der Lohnentwicklung abkoppeln möchten. Man scheint übergreifend das „1%-Modell” zu favorisieren. D.h., dass zukünftig nach Gehaltstarifverhandlungen die Renten nicht mehr im gleichen Maße steigen sollen, sondern jährlich pauschal um 1%. Somit wären für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf mittlere bis lange Sicht enorme finanzielle Einsparpotenziale zu generieren – allerdings auf Kosten der Pensionäre. Die VRFF-Bundestarifkommission steht den Absichten der Häuser ablehnend gegenüber; daher hat die BTK vorsorglich eine Verhandlungskommission gebildet, die die Verhandlungen führen wird. Man ist sich darüber einig, dass es zu harten und langwierigen Verhandlungen kommen wird. [...] Weiterlesen...
8. Januar 201508.01.2015/VRFF/GW/Bonn: In vielen Rundfunkanstalten ist das Durchschnittsalter der Mitarbeiter (50 plus) weit über dem in der freien Wirtschaft. Bedingt durch den demografischen Wandel werden auch die Rundfunkanstalten vor einem leergefegten Markt für Fachkräfte und in einem verstärkten Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte stehen. Um auch in Zukunft für junge Menschen attraktiv zu bleiben, darf die Vergütung nicht noch weiter hinter die der freien Wirtschaft zurückfallen. Daher unsere Forderungen für die nächsten Tarifverhandlungen: – Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte von 5,5% – Mindestens 175 € – Erhöhung der Auszubildenden- Vergütung um pauschal 100 € – Dauerhafte Übernahme der Auszubildenden – Laufzeit 12 Monate [...] Weiterlesen...
30. Oktober 201429.10.2014/VRFF/GW/Bonn: Bis 2010 galt in Deutschland ein ungeschriebenes Gesetz “Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Nach einer Klage vor dem Bundesarbeitsgericht im Juni 2010 wurde festgestellt dass diese Praxis gegen Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) verstößt. Die so geschaffene Tarifpluralität möchte die Bundesregierung jetzt – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – per Gesetz aufheben. Auch wenn in diesem Gesetzentwurf kein Streikverbot benannt wird und nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gültig ist, sind alle Beschäftigten im Betrieb an die Friedenspflicht dieses Tarifvertrages gebunden, was gleichbedeutend mit einem Streikverbot für die weiteren Gewerkschaften im Betrieb ist. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mitzuteilen, ob er Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Wie soll da festgestellt werden, welche Gewerkschaft die Mehrheitsgewerkschaft ist, auch wenn hierzu ein Notar bemüht werden sollte? Da Mehrheiten sich auch ändern können, müsste die Prozedur vor jeder einzelnen Tarifverhandlung von neuem durchgeführt werden. Auch die Definition dazu, wie ein Betrieb abgegrenzt wird, fehlt im Gesetzentwurf. Die VRFF ist der Meinung, dass bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz keinen Bestand haben dürfte. Da die VRFF gegen das Prinzip der “Einheitsgewerkschaft” ist, wird sie nichts unversucht lassen, um dieses Gesetz zu verhindern. [...] Weiterlesen...
24. März 201424.03.2014: Die Tarifkommission der DW besteht aus Jutta Schumacher und Christoph Eich, DW Bonn, sowie Christoph Pigulla, DW Berlin. Jutta Schumacher ist seit Dezember 2007 Mitglied in der VRFF BG Bonn. Bereits Ende 2008 kam der Einstand in der Tarifkommission bei den Verhandlungen zum Manteltarif. Seitdem ist sie bei fast allen Verhandlungen dabei. Ihr Spezialgebiet sind dabei die Versorgung- und Vorruhestandsregelungen. Seit 2012 ist sie Mitglied im ÖPR Bonn. Christoph Eich ist seit dem 1.2.1992 Mitglied der VRFF und damit ein Urgestein in der Betriebsgruppe DW Bonn. Er ist seit Mitte der 90er Jahre Mitglied der Tarifkommission und hat seitdem bei allen Tarifthemen mitverhandelt. Christoph Pigulla ist seit März 2000 Mitglied der VRFF BG DW Berlin. Bei der Personalratswahl im selben Jahr wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des ÖPR Berlin gewählt, dem er bis 2008 angehörte. Von 2004 bis 2012 war er Mitglied im Gesamtpersonalrat der DW. Seit 2004 gehört er der Tarifkommission der DW an. Tarifgeschäft Im Januar haben wir die Vergütungstarifverhandlungen erfolgreich mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: – Erhöhung der Honorare und Gehälter um 2,65% ab 1. Februar 2014 – erneute Erhöhung um 2.95% ab 1.1.2015 – Erhöhung der Altersbezüge um 2,65% ab 1.8.2014 – Der Erholungsurlaub beträgt künftig 30 Tage für alle Angestellten, unabhängig vom Alter – Das Kinderbetreuungsgeld wird auf 1000€ /Jahr und Kind erhöht und auch an Feste Freie ausgezahlt Der Thema Urlaub war für uns sehr wichtig, denn noch letztes Jahr waren die Vergütungsverhandlungen daran gescheitert. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, welches nach Lebensalter unterschiedlichen Urlaub als altersdiskriminierend bewertete, mussten die bisherigen Regelungen ersetzt werden. Dieses Urteil wurde im öffentlichen Dienst des Bundes so umgesetzt, dass alle Angestellten nur noch den Urlaub erhalten, den die Jüngeren bekommen, nämlich 29 Tage. Erst mit 55 Jahren gibt es einen Tag mehr. Wir konnten im Januar eine tarifliche Regelung zur Zufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen erreichen von 30 Tagen für alle. Die Ausweitung des Kinderbetreuungszuschusses auf Kinder von Festen Freien ist als großer Erfolg zu werten. Erstmalig kommen auch freie Mitarbeiter in den Genuß dieser sozialen Leistung. Der Kinderbetreuungszuschuß ist Ersatz für den bereits 2007 weggefallenen Familienzuschlag, der aus politischen Gründen nicht erhalten werden konnte. Damals wurde bereits vereinbart, dass die DW jährlich einen Betrag in einen Fonds einstellt, der den Kindern der Beschäftigten zugute kommen soll. Mangels besserer Alternativen wurde 2012 beschlossen, dieses Geld direkt an die Eltern auszuzahlen, gegen Vorlage von Nachweisen über entstandene Kosten bei vorschulischer Kinderbetreuung. Die Erhöhung des Maximalbetrags auf 1000 € soll gewährleisten, dass der von den Gewerkschaften und der DW vereinbarte Betrag vollständig verwendet werden kann. Eine weitere Besonderheit im DW-Tarifgeschehen ist die Einrichtung eines Kreativitätsfonds; dieser wurde bei der Behandlung des Urheberrechts im Manteltarifvertrag vereinbart. In ihn fließen kleine Urheberrechtsabgeltungen, die so gering sind, dass der adminstrative Aufwand der DW größer wäre als der Auszahlungsbetrag. Mittlerweile sind in dem Kreativitätsfonds genügend Mittel für neue Projekte; ein Gremium, das paritätisch mit Gewerkschaftsvertretern und Vertretern der DW besetzt ist, wird über die Verwendung entscheiden. [...] Weiterlesen...
16. Januar 201416.01.2014/VRFF-DW/Berlin-Bonn: Nach harten Verhandlungen ist es den Gewerkschaften gelungen, einen Tarifabschluss auf ARD-Niveau durchzusetzen. Erstmals seit Bestehen der Deutschen Welle gelten die linearen Tariferhöhungen für die Gehälter der Festangestellten und auch für die Vereinbarten Honorare für Freie Mitarbeiter. So umfasst der Tarifabschluss ein Volumen von knapp 5,7 Prozent und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Regelungen im Einzelnen: Erhöhung der Honorare und Gehälter um 2,65 Prozent ab Februar 2014. Erneute Erhöhung von Honoraren und Gehältern um 2,95 Prozent ab Januar 2015. Honorare im Bereich Multimedia werden deutlich angehoben und endlich tarifvertraglich abgesichert. Der Zuschuss für nicht schulpflichtige Kinder wird künftig auch an Freie ausbezahlt, die mindestens 85 Tage im Jahr für die DW arbeiten. Der Zuschuss wird von derzeit 500 Euro auf 1000 Euro verdoppelt. Der Erholungsurlaub beträgt künftig 30 Tage für alle Angestellten, unabhängig von ihrem Lebensalter! Bei Volontären und Auszubildenden bleiben die derzeitigen Regelungen bestehen. Zugeständnisse mussten die Gewerkschaften in der Frage der Altersversorgung machen: Die lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge um 2,65 Prozent tritt in diesem Jahr bei Rentnern erst zum 1. August in Kraft. Die Höhe der Altersbezüge wird für 2015 noch verhandelt werden. Ein zusätzlicher Erfolg ist die Zusage der DW, im Haushaltsjahr 2015 mindestens 80 freie Beschäftigungsverhältnisse in feste Arbeitsverträge umzuwandeln. Trotz dieser deutlichen Verhandlungserfolge konnte Ver.di dem Ergebnis nicht zustimmen, da kein sogenannter „Sockelbetrag“ vereinbart wurde. Dies hatten DJV und VRFF nicht angestrebt. [...] Weiterlesen...
3. Dezember 201303.12.2013/VRFF/GW/Bonn: Folgende Rundfunkanstalten und Produktionsfirmen haben die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen: Bremedia, HR, RBB, Radio Bremen, WDR/Beitragsservice, SWR, SR, ZDF Die Grundvergütung erhöht sich bei den Abschlüssen um 5 bis 6 %. Dies kommt unseren Forderungen nahe. Wir konnten auch erreichen, dass es zu keiner Verschlechterung bei der Urlaubsregelung kommt. Was wir nicht erreicht haben, ist eine Zusage der Arbeitgeber, Auszubildende in Festanstellungen zu übernehmen sowie eine Begrenzung von fortlaufender Befristung zugunsten mehr Festanstellungen. Insgesamt kann man jedoch mit den Ergebnissen dieser Einkommensrunde zufrieden sein, auch, weil verhindert werden konnte, dass – wie von einigen Rundfunkanstalten gefordert – eine Kürzung der Altersversorgung hingenommen werden musste. Die einzelnen Ergebnisse der Tarifverhandlungen sind auf der Seite der VRFF-Bundestarifkommission www.vrff.de/fp/archiv/BTK/ sowie in den jeweiligen News der Betriebsgruppen zu finden. [...] Weiterlesen...
27. November 2013Laufzeit des neuen Tarifvertrages: · 01.10.2013 bis 30.09.2015 (24 Kalendermonate) Lineare Erhöhungen: · 2,3 % ab 01.01.2014 · 2,3 % ab 01.01.2015 Auszubildende und Volontäre: · 2,8 % ab 01.01.2014 · 2,8 % ab 01.01.2015 Einmalzahlung: 400 Euro (100 Euro für Auszubildende und Volontäre; 500 Euro für Mitarbeiter/innen mit einem Zeitvertrag, die ja weder Zeitwertkonten noch eine andere Versorgung erhalten) für Oktober bis Dezember; die Auszahlung findet im Dezember 2013 statt und wird Arbeitnehmer/innen gewährt, die am 1. Dezember 2013 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, auf das der MTVHR anwendbar ist). Familienzuschlag: Der Familienzuschlag wird zukünftig (ab 01.01.2014) in voller Höhe (= unabhängig vom Beschäftigungsgrad) gezahlt; die Höhe bleibt unverändert bei 117 € je Kind. Einstellung in Zeitwertkonten: · Im April 2014: 300 Euro für alle Arbeitnehmer/innen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über Zeitwertkonten fallen · Im April 2015: 500 Euro nur für die Arbeitnehmer/innen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über Zeitwertkonten fallen und die zudem der Geltung des “Versorgungstarifvertrages vom 30. März 1998” (VTV) unterliegen [...] Weiterlesen...
27. November 2013Hier noch einmal das Ergebnis für die Gehälter: · 100 Euro Einmalzahlung · Seit 1.6.2013 Erhöhung um einen Sockelbetrag von 25 Euro + 1,5% lineare Erhöhung (Das entspricht im Schnitt für die Gehaltsgruppe 4 einer Erhöhung von 2,4%) · Ab 1.6.2014 Erhöhung um einen Sockelbetrag von 20 Euro und einer linearen Erhöhung von 1,5% (Das entspricht im Schnitt für die Gehaltsgruppe 4 einer Erhöhung von 2,3%) · Erhöhung des AG-Zuschusses zur Altersversorgung in die Versorgungskasse RB von 2,5 auf 3% des Bruttogehaltes seit Juni 2013 (Bei einer Gehaltsumwandlung von 4% des Bruttogehaltes entspricht dies einer Erhöhung um 0,5%) · Laufzeit bis zum 30.4.2015 Tarifgehaltserhöhungen gelten für alle neuen Bremedia-Kolleginnen und –Kollegen, also keine Anrechnung der übertariflichen Zahlungen. [...] Weiterlesen...
27. November 2013Die Gehälter bzw. Honorare der festangestellten und der freien Mitarbeiter steigen · ab dem 1.1.2014 um 2 Prozent und · ab dem 1.1.2015 um 3 Prozent. Diese Steigerung gilt auch für die Volontärinnen und Volontäre, den studentischen Hilfskräfte und Aushilfskräfte. · Mit der Gehaltszahlung bzw. den Honorarabrechnungen November 2013 erhalten festangestellte wie arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter eine Einmalzahlung i.H.v 450 Euro. Festangestellte Teilzeitkräfte erhalten diese Zahlung anteilig ihrer Arbeitsrate. · Freie Mitarbeiter ab einem Jahres-Verdienst von 60.000 Euro erhalten diese 450 Euro voll. Darunter entsprechend ihrem Jahres-Verdienst prozentual anteilig. Berechnet wird der Jahres-Verdienst durch Betrachtung der zurückliegenden 12 Monate. Arbeitsunterbrechungen in diesem Zeitraum – z.B. durch Elternzeit – werden in der Berechnung zugunsten der Mitarbeiterin und der Mitarbeiters berücksichtigt. · Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung i.H.v. 150 Euro. · Der Familienzuschlag erhöht sich ab dem 1.1.2014 von 120 Euro auf 130 Euro monatlich. · Es gibt nun 31 Urlaubstage für alle Beschäftigten (fest wie frei, Volos und AZUBIs) ohne Altersstaffelung. Bisher galt: Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 27 Arbeitstage Urlaub, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage und erst nach dem 40. Lebensjahr 31 Arbeitstage. Insgesamt addieren sich die Steigerungen bei den genannten Leistungen auf eine Tariferhöhung von 5,52 %! · Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate. [...] Weiterlesen...
27. November 2013· Erhöhung der Gehälter um einen Sockelbetrag von 20 € sowie zusätzlich linear um 2,45 % zum 1. Oktober 2013 · Nochmalige, lineare Erhöhung der Gehälter um weitere 2,5 % zum 1. Oktober 2014 · Der Familienzuschlag steigt von 101 € auf 115 € zum 1. Oktober 2013 und auf 120 € zum 1. Oktober 2014 · Die typischer Weise gezahlten Honorare der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Vergütung der Auszubildenden steigen jeweils um 3,05 % zum 1. Oktober 2013 und um 2,5 % zum 1. Oktober 2014 · Die Obergrenze für die Zahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kappungsgrenze) sowie der sozialen Schutzbedürftigkeit erhöht sich jeweils im gleichen Maße · Laufzeit des Tarifvertrags: 24 Monate · Der Tarifvertrag tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft. [...] Weiterlesen...
27. November 2013Anhebung der Gehälter der Festangestellten: · ab 01. 07. 2013 um 1,9 % plus um einen Sockelbetrag von 30 € · ab 01. 07. 2014 um 2,95 % · Als Ausgleich für die Leermonate gibt es eine Einmalzahlung von 480 €, die im Juli 2013 ausgezahlt wird. · Die Vergütungen von Azubis, Volos, Orchesterpraktikanten und Volontärspraktikanten werden ebenso erhöht. Anhebung der Honorare der 12a-Freien: · ab 01. 07. 2013 um 2,1 % · ab 01. 07. 2014 um 2,95 % · sowie die Erhöhung der Sonderzahlung ab November 2013 auf 660 € · Als Ausgleich für die Leermonate gibt es eine Einmalzahlung von 480 €, die mit dem Juli–Honorar ausgezahlt wird. · Außerdem wird im 12a-Tarifvertrag die Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit von jetzt 60.000 € auf das jeweilige Niveau der Vergütungsgruppe 12 /8 der Festangestellten angehoben. Einheitliche Urlaubsregelung für: · Azubis und Volos: 28 Tage · 12a-Freie: 32 Tage · Festangestellte: 34 Tage · Aus dem BAG-Urteil resultierende Ansprüche aus 2012 werden auf den Urlaub 2013 zugeschlagen. Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung: · Azubis: 6 Monate im Zeitvertrag, statt wie bislang im Aushilfsvertrag · Volos: 6 Monate im befristeten 12a-Status [...] Weiterlesen...
27. November 2013Festangestellte · Laufzeit bis 31.3.2015 · 2,65 % Gehaltserhöhung ab 1.7.2013 · 2,85 % Gehaltserhöhung ab 1.4.2014 · Einmalzahlung am 01.06.2013 sozial gestaffelt: 1000 EUR in TG 1- 6, 480 EUR in TG 7-10, 300 EUR in TG 11 u. 12, 0 EUR in TG 13 u. 14 · 31 Tage Urlaub für Alle (zzgl. weitere Ausgleichstage gemäß TV) Freie · einmalig 326 EUR · Anhebung eff. Honorare wie bei Festangestellten Auszubildende · 50 EUR Gehaltserhöhung ab 1.7.2013 · 2,95 % Gehaltserhöhung ab 1.4.2014 · einmalig 300 EUR am 1.6.2013 Anhebung der Betriebsrenten wie bei Festangestellten. [...] Weiterlesen...
27. November 2013• 31 Tage Urlaub für alle Mitarbeiter (ausgenommen Azubis) • + 1,5 % Gehaltserhöhung, rückwirkend zum 01.04.2013 • + 50 € Sockelanhebung • + 2,95 % Gehaltserhöhung ab dem 01.04.2014 • in gleicher Prozentzahl und Höhe steigt der Kinderzuschlag etc. • Laufzeit 24 Monate bis 31.03.2015 [...] Weiterlesen...